geringfügig beschäftigt und Freiberufler

Ich frage mich, wie sich eine geringfügige Beschäftigung (auf Lohnsteuerkarte) und eine parallele selbständige Tätigkeit künstlerischer Art steuerrechtlich bei einem Studierenden aufeinander auswirken würden.

Ein konkretes Beispiel könnte folgendermaßen aussehen:
Ein Student X arbeitet an einer Hochschule als geringfügig Beschäftiger als studentischer Mitarbeiter und verdient dabei ca. 350 Euro / Monat. Gleichzeitig ist er von Zeit zu Zeit selbständig journalistisch tätig und erzielt freiberufliche Einnahmen um ca. 3000 Euro / Jahr. Seine Einnahmen aus nichtselbständiger, geringfügiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit bewegen sich also insgesamt zwischen 6000 und 7000 Euro im Jahr.

Welche Auswirkungen (auch im Hinblick auf Rentenversicherungsbeiträge, Krankenversicherung usw.) könnte solch eine selbständige Tätigkeit auf die 400-Euro-Regelung / -Bedingungen der nichtselbständigen Tätigkeit bei einem Studenten haben?

Ich frage mich, wie sich eine geringfügige Beschäftigung (auf
Lohnsteuerkarte) und eine parallele selbständige Tätigkeit
künstlerischer Art steuerrechtlich bei einem Studierenden
aufeinander auswirken würden.

Gar nicht. Die Art der Beschäftigung hat mit der Steuerpflicht nichts zu tun. Allein die Höhe der Einnahmen (Gewinn, Lohn etc.) bestimmt, ob und wieviel (und welche) Steuern zu bezahlen sind.

Rentenversicherungsbeiträge, Krankenversicherung usw.) könnte
solch eine selbständige Tätigkeit auf die 400-Euro-Regelung /
-Bedingungen der nichtselbständigen Tätigkeit bei einem
Studenten haben?

Diese Frage ist in den letzten Tagen mehrfach gestellt und beantwortet worden. Einfach auch mal in den anderen Brettern (Versicherungen, Existenzgründung etc.) nachsehen.