Ich frage mich, wie sich eine geringfügige Beschäftigung (auf Lohnsteuerkarte) und eine parallele selbständige Tätigkeit künstlerischer Art steuerrechtlich bei einem Studierenden aufeinander auswirken würden.
Ein konkretes Beispiel könnte folgendermaßen aussehen:
Ein Student X arbeitet an einer Hochschule als geringfügig Beschäftiger als studentischer Mitarbeiter und verdient dabei ca. 350 Euro / Monat. Gleichzeitig ist er von Zeit zu Zeit selbständig journalistisch tätig und erzielt freiberufliche Einnahmen um ca. 3000 Euro / Jahr. Seine Einnahmen aus nichtselbständiger, geringfügiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit bewegen sich also insgesamt zwischen 6000 und 7000 Euro im Jahr.
Welche Auswirkungen (auch im Hinblick auf Rentenversicherungsbeiträge, Krankenversicherung usw.) könnte solch eine selbständige Tätigkeit auf die 400-Euro-Regelung / -Bedingungen der nichtselbständigen Tätigkeit bei einem Studenten haben?