Privatwagen vs. Firmenwagen

Hallo!

Eine fiktive GmbH überlegt folgendes:
zwei Gesellschafter haben jeweils einen Privatwagen.
In ca. 1 Jahr sollen zwei neue Autos angeschafft werden, die auch privat genutzt werden sollen.

a) macht es Sinn, die Autos in die Firma zu nehmen, als den beiden Gesellschaftern die Autos von der Firma abkaufen zu lassen? Diese Autos könnten dann als Anzahlung für zwei Neuwagen-Leasingverträge benutzt werden, nachdem sie noch 1 Jahr in der Firma genutzt worden sind.

b) kann man die Autos als eine Form von Kredit der Gesellschafter an die GmbH verbuchen? Hintergrund: Die Firma soll die Autos nicht sofort bezahlen müssen.

c) oder sollen die Gesellschafter die Autos privat verkaufen und dann ohne Anzahlung leasen?

Danke Euch und Grüße,

Mathias

So eine Frage stellt ein diplomierter Betriebswirt
So eine Frage stellt ein diplomierter Betriebswirt [FH].

kopfschüttelnd, kratzend und ermüdet

Christian

hallo,

verstehe die frage nicht bzw. den chronologischen ablauf der ganzen sache…

weiss nur, dass „geschäftchen“ gerade wenns um PKW und GesGF geht und überführung ins private vermögen der Ges immer nur bis zur nächsten BP halten…

hat die gmbh keinen StB, der dazu schonmal ne meinung hätte ?

gruß inder

Hallo,

also folgendes:

2 alte PKW Verkauf Gesellschafter --> Gesellschaft auf Darlehen
später Verkauf der alten PKW durch GmbH als Anzahlung für neue PKW
Neue Kfz der GmbH sollen auch privat genutzt werden

Also muss man folgendes beachten:

  1. Verkauf an GmbH muss zum fairen Marktpreis erfolgen, sonst Annahme von verdeckter Gewinnausschüttung möglich (wird teurer Spaß), also nicht den alten Golf III von 1995 sich für 10.000 Euro von der GmbH abkaufen lassen.

  2. Wenn Verkauf auf Darlehen, dann drann denken, dass Darlehen ggf. Kapitalersetzend werden kann, wenn Verkauf auf Ziel „in Krise der Gesellschaft“ erfolgt. Ggf. wäre eine Rückzahlung der Darlehen später wieder zurückabzuwickeln (es wird so getan, als ob der Autoverkauf eine Autoeinlage war)

  3. Bei einem späteren Kauf von Neuwagen fällt für den Verkauf der Wagen natürlich Umsatzsteuer an, auch wenn die GmbH keine Vorsteuer geltend machen konnte. Die GmbH ist (da kein Wiederverkäufer) nicht zur Differenzbesteuerung befugt.

  4. Eine private Nutzung der PKW durch Gesellschafter ist nicht möglich, wenn der Gesellschafter nicht zugleich Arbeitnehmer (bspw. Gesellschafter-Geschäftsführer) ist. Hier muss dann Fahrtenbuch geführt werden bzw. 1%Methode ist anzuwenden um den privaten Nutzungsanteil zu erfassen.

Last but not least: Alles möglich, aber viel zu beachten! Eine GmbH (mit Gesellschafter-Geschäftsführern und hohem Einfluß) ohne Steuerberater ist ein hohes Wagnis wie man immer wieder feststellen kann!

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee!

Herzlichen Dank für die erste und einzige vernünftige Antwort auf meine Fragen.

Selbstverständlich hat die, fiktive, GmbH einen Steuerberater.

Die Gesellschafter (und GF) der, fiktiven, GmbH haben zudem auch nicht vor, die Firma und ihre eigene Arbeitskraft mit Altauto-Deals zu belasten.

Vielmehr hat der geistige Gründer der, fiktiven, GmbH die Handhabung und Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung wissen wollen.

Das weiß er nun und verabschiedet sich mit Dank an Dich aus dem Steuerbrett.

Viele Grüße,

Mathias

also folgendes:

2 alte PKW Verkauf Gesellschafter --> Gesellschaft auf
Darlehen
später Verkauf der alten PKW durch GmbH als Anzahlung für neue
PKW
Neue Kfz der GmbH sollen auch privat genutzt werden

Also muss man folgendes beachten:

  1. Verkauf an GmbH muss zum fairen Marktpreis erfolgen, sonst
    Annahme von verdeckter Gewinnausschüttung möglich (wird teurer
    Spaß), also nicht den alten Golf III von 1995 sich für 10.000
    Euro von der GmbH abkaufen lassen.

  2. Wenn Verkauf auf Darlehen, dann drann denken, dass Darlehen
    ggf. Kapitalersetzend werden kann, wenn Verkauf auf Ziel „in
    Krise der Gesellschaft“ erfolgt. Ggf. wäre eine Rückzahlung
    der Darlehen später wieder zurückabzuwickeln (es wird so
    getan, als ob der Autoverkauf eine Autoeinlage war)

  3. Bei einem späteren Kauf von Neuwagen fällt für den Verkauf
    der Wagen natürlich Umsatzsteuer an, auch wenn die GmbH keine
    Vorsteuer geltend machen konnte. Die GmbH ist (da kein
    Wiederverkäufer) nicht zur Differenzbesteuerung befugt.

  4. Eine private Nutzung der PKW durch Gesellschafter ist nicht
    möglich, wenn der Gesellschafter nicht zugleich Arbeitnehmer
    (bspw. Gesellschafter-Geschäftsführer) ist. Hier muss dann
    Fahrtenbuch geführt werden bzw. 1%Methode ist anzuwenden um
    den privaten Nutzungsanteil zu erfassen.

Last but not least: Alles möglich, aber viel zu beachten! Eine
GmbH (mit Gesellschafter-Geschäftsführern und hohem Einfluß)
ohne Steuerberater ist ein hohes Wagnis wie man immer wieder
feststellen kann!

Mfg vom

showbee