Hallo! Beim Antrag auf Eigenheimzulage muss man Nutzfläche und Wohnfläche seiner Wohnung angeben. Wie bestimmt man die beiden Werte? Insbesondere in einem Fall, in dem es um ein Zweifamilienhaus geht (rechtlich zwei Eigentumswohnungen, davon eine eigengenutzt, eine fremdvermietet). Danke im Voraus!
Ich finde gerade die Zeile nicht.
Evtl. schauen Sie mal in die Anleitung zum Antrag, die sich nach dem Antrag wie folgt findet:
http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prt…
.
Danke, aber die Anleitung verhält sich zu dem Punkt gerade überhaupt nicht.
Ich finde gerade die Zeile nicht.
Evtl. schauen Sie mal in die Anleitung zum Antrag, die sich
nach dem Antrag wie folgt findet:
Wohnflächenverordnung
Hallo,
das Stichwort Wohnflächenverordnung sollte weiterhelfen:
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_rech…
http://www.welt.de/data/2004/01/20/225607.html
Wohnfläche ist also die Fläche, die man bei Miete bezahlen muss. Teilweise werden Flächen also nur anteilig angesetzt.
Nutzfläche sind grob gesagt die zusätzlichen Flächen wie Kellerräume oder Abstellräume im Dachgeschoss.
Oft gibt es auch Berechnungen des Architekten aus der Zeit, als das Gebäude errichtet wurde.
Schöne Grüße
C.