Guten Abend,
kann mir jemand helfen, folgenden Text zu verstehen?
"mit Wirkung zum 01.01.07 wurde der USt-Satz von 16% auf 19% erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf bereits geleistete Leasing-Sonderzahlungen.
Nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften (Abschnitt 181 UStR) ist eine Sonderzahlung als Vorauszahlung auf die vereinbarten Leasingraten anzusehen. Folglich ist der Vorauszahlungsbetrag, der bei linearer Verteilung anteilig auf die Zeit ab dem 01.01.07 bis zum Vertragsende entfällt, mit dem Steuersatz von 19% zu berechnen."
Ich habe mir den Abschnitt 181 UStR genau durchgelesen. Allerdings kriege ich nicht die genannte Verbindung zur Leasing-Sonderzahlung her. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Bei „normalen“ Anzahlungen leuchtet mir ja alles ein. Aber gerade beim Thema Leasing-Sonderzahlung fühle ich mich wie auf dem Glatteis…paßt vielleicht auch zum Wetter 
Gabriela