Hallo,
zwei Fragen zum Ansatz von Übernachtungskosten (Hotel) bei beruflich bedinger Fortbildung:
Beide summieren sich unter dem Thema „Kann das Finanzamt die freie Hotelwahl des Steuerpflichtigen einschränken“?
Fall 1: Teures Hotel.
Beispiel: Bei Fortbildung in der Schweiz liegt die Pauschale für Übernachtungskosten bei 89 Euro. Der Stpfl bucht sich in ein Hotel, das 200 Euro pro Nacht verlangt. Kann das FA hier die Anerkennung der Kosten begrenzen? Oder ist es das gute Recht des Stpfl sich das Hotel frei auszusuchen (so wie das FA ja sonst womöglich vorschreiben dürfte, ob jemand als Dienstwagen einen Fiat Panda oder einen Porsche 911 fahren darf)?
Fall 2: Weiter entferntes Hotel.
Beispiel: Fortbildung ist bei Basel. Der Stpfl sucht sich ein schönes Hotel auf der deutschen Seite, hat dadurch 35km einfache Fahrtstrecke. Kann das FA die Hotel- und/oder Fahrtkosten begrenzen?
Über Eure Meinungen würde ich mich freuen - vielleicht gibt’s ja auch schon Referenzfälle?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Private Mitveranlassung o.ä.?
Hallo Oerdiz,
danke für den Link!
In den LStR wird ja wirklich nur auf die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abgehoben.
Aber ich werde das Gefühl nicht los, das FA könnte sich dennoch sträuben, alle Aufwendungen als WerbK anzuerkennen, wenn
Könnte es hier für das FA irgendeinen (legalen) Ansatzpunkt geben, die Anerkennung als WerbK zu versagen?
Beispielsweise eine wie auch immer geartete „private Mitveranlassung“ (Motto „Sie haben dieses Hotel gewählt, weil es Ihnen privat so gut gefällt und sie den Luxus genießen wollten - da kann ja jeder kommen…“)?`
Danke
und viele Grüße
Frank
Mir fällt da nur noch § 4 (5) Nr. 7 EStG ein. Ähnlich wie z. B. § 4 (5) Nr. 2 EStG. Wer meint, im Ritz speisen zu müssen, wird damit evtl. Probleme bekommen.
Und wer im Adlon für 312 Euro die Nacht absteigt, der wohl auch. Es ist nicht angemessen. Sicher, die Aufwendungen sind ja entstanden, aber hier wird man unterstellen, man wolle seine private Neigung / Privatvergnügen (Luxus) zumindest steuerlich geltend machen.
Habe leider zur Zeit keine Urteilsdatenbank zur Hand. Evtl. kann da jemand anders etwas zu bringen…
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Urteile / Referenzen
Hallo,
ja auch da stellt sich wieder die Frage der Vergleichbarkeit.
Im EÜR Bereich wurde ja seitens der Finanzverwaltung ab und an ein teurer Wagen als Firmenwagen zu verhindern verhindern versucht - da die Aufwendung hierfür ja um ein Vielfaches über denen für einen Kleinwagen liegen.
Bislang sind sie damit baden gegangen (ich glaube es liegt noch vor dem großen Senat zur endgültigen Entscheidung), so weit ich weiß - könnte also hier ähnlich sein?
Wenn es Urteile oder Referenzfälle gäbe, wäre das natürlich schön… habe in den für die Allgemeinheit offenen Quellen mit meinen Suchbegriffen nichts gefunden…
Viele Grüße
Frank
Hallo,
bei Übernachtung im Ausland können die tatsächlich gezahlten und nachgewiesenen reinen Hotelkosten (ohne Frühstück) oder der länderspezifische Übernachtungspauschbetrag angesetzt werden.
Die tatsächlichen Hotelkosten werden deshalb anerkannt.
Quelle Steuertipps für Angestellte, die werden auch von Finanzbeamten gelesen 
http://www.steuertipps.de/?menuID=204&navID=127&soft…
(und ich bekomme von denen keine Provision 
Schöne Grüße
Cirwalda