M. Mustermann ist Kleingewerbetreibender (ohne MwSt-Ausweisung) auf eBay.de. Er Verkauf auch mal Artikel für Dritte. Soll heissen er ist „Verkaufsagent“.
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Welche Art von Überschrift und Inhalt müssen die „Gutschriften“ die er seinen Kunden (für die er verkauft!) tragen? Ist das überhaupt eine „Gutschrift“ oder heissen so nur Belege für zurückgbuchte Rechnungne.
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Wenn er im Auftrag von einem Privatmann handelt, muss er dann seinen eBay-Kunden trozdem volles Rückgaberecht einräumen.
Danke!
Hallo,
hier liegt wohl (Mutmaßung) eine Verkaufskommission vor.
- Welche Art von Überschrift und Inhalt müssen die
„Gutschriften“ die er seinen Kunden (für die er verkauft!)
tragen? Ist das überhaupt eine „Gutschrift“ oder heissen so
nur Belege für zurückgbuchte Rechnungne.
Man kann das Kind nennen wie man will, solange das richtige drauf
steht. Bspw: „Wir haben für Sie verkauft … zu 100,- Euro, wir haben
für Sie 5,- Versandkosten verauslagt und ziehen 10% Provision ab, Sie
erhalten somit 85,- Euro ausgezahlt“
Die 15,- Euro sollten dann irgendwo in der Buchhaltung auftauchen,
also 10,- als Provisionserlös und 5,- Erstattung von Porto&:stuck_out_tongue_winking_eye:ackung
(entweder als Ertrag oder als negative Betriebsausgabe).
- Wenn er im Auftrag von einem Privatmann handelt, muss er
dann seinen eBay-Kunden trozdem volles Rückgaberecht
einräumen.
Wenn tatsächlich Kommission, dann ist Vertragspartner des Käufers der
Private Verkäufer. Der private kann Mängelrechte ausschließen
(Grenze: § 444 BGB „Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte
des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt
werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen hat.“).
Mfg vom
showbee