Hallo,
kurze Frage zur Verbuchung von Reisekosten als betriebl.
Aufwand bei Selbständigen in der EÜR:
Wo ist denn geregelt, welche Pauschalen diese ggf. nutzen
könnten?
Verpflegungsmehraufwendungen identisch wie bei Arbeitnehmer (siehe alte Einträge im Brett dazu) § 4 (5) Nr. 5 EStG
Fahrten Wohnung Betriebsstätte identisch wie bei Arbeitnehmer § 4 (5) Nr. 6 EStG
Befindet sich ein Fahrzeug im Betriebsvermögen ist entweder die 1%-Regelung anzuwenden oder die Privatfahrten sind mit dem Fahrtenbuch zu ermitteln. (Damit wären auch die Dienstreisen mit dem Fahrzeug abgedeckt)
Falls sich kein Fahrzeug im Betriebsvermögen befindet sind ebenfalls die gleichen Kosten anzusetzen wie beim Arbeitnehmer (0,30 € pro gefahrener Kilometer)
Die Übernachtungskosten werden wie beim Arbeitnehmer berückstichtig. Wenn Übernachtung im Inland, dann gibt es keine Pauschale. Übernachtungsbeleg in aller Regel abzügl. Frühstückspauschale. Wenn Übernachtung im Ausland können die Pauschalen angesetzt werden oder der Übernachtungsbeleg (ebenfalls mit Abzug Frühstückpauschale) siehe nähres dazu vor kurzem hier im Brett.
Bei der Umsatzsteuer können ganz normal aus den Rechnungen die Vorsteuer gezogen werden (falls die übrigen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug gegeben sind). Aber nur aus Rechnung nicht aus den Pauschalen!
Ich hoffe dieser „Kurz-Umschlag“ war verständlich. Ansonsten bitte nochmal nachfragen.
Sonnige Grüße von Soni