[EÜR] Reisekosten, VMA, Übernachtungspauschalen

Hallo,

kurze Frage zur Verbuchung von Reisekosten als betriebl. Aufwand bei Selbständigen in der EÜR:

Wo ist denn geregelt, welche Pauschalen diese ggf. nutzen könnten?

(z.B. km-Pauschale, ggf. VMA, Übernachtungen etc.).

Ich habe noch im Kopf, dass VMA problemlos sei, Übernachtungspauschalen wie bei WerbK allerdings nicht verbucht werden können, nur der tatsächliche Aufwand.

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Da bin ich auch auf eine Antwort gespannt. Ich dachte, daß die steuerfreien Pauschalen auch angewandt werden dürfen??? Bei den Übernachtungskosten sind die tatsächlichen eh i.d.R. höher als die (Inlands)pauschalen, so daß diese nach Beleg abgerechnet werden könnten.

gespannte Grüße,
Substanz

Hallo,

kurze Frage zur Verbuchung von Reisekosten als betriebl.
Aufwand bei Selbständigen in der EÜR:

Wo ist denn geregelt, welche Pauschalen diese ggf. nutzen
könnten?

Verpflegungsmehraufwendungen identisch wie bei Arbeitnehmer (siehe alte Einträge im Brett dazu) § 4 (5) Nr. 5 EStG

Fahrten Wohnung Betriebsstätte identisch wie bei Arbeitnehmer § 4 (5) Nr. 6 EStG

Befindet sich ein Fahrzeug im Betriebsvermögen ist entweder die 1%-Regelung anzuwenden oder die Privatfahrten sind mit dem Fahrtenbuch zu ermitteln. (Damit wären auch die Dienstreisen mit dem Fahrzeug abgedeckt)

Falls sich kein Fahrzeug im Betriebsvermögen befindet sind ebenfalls die gleichen Kosten anzusetzen wie beim Arbeitnehmer (0,30 € pro gefahrener Kilometer)

Die Übernachtungskosten werden wie beim Arbeitnehmer berückstichtig. Wenn Übernachtung im Inland, dann gibt es keine Pauschale. Übernachtungsbeleg in aller Regel abzügl. Frühstückspauschale. Wenn Übernachtung im Ausland können die Pauschalen angesetzt werden oder der Übernachtungsbeleg (ebenfalls mit Abzug Frühstückpauschale) siehe nähres dazu vor kurzem hier im Brett.

Bei der Umsatzsteuer können ganz normal aus den Rechnungen die Vorsteuer gezogen werden (falls die übrigen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug gegeben sind). Aber nur aus Rechnung nicht aus den Pauschalen!

Ich hoffe dieser „Kurz-Umschlag“ war verständlich. Ansonsten bitte nochmal nachfragen.

Sonnige Grüße von Soni

Hallo Soni,

danke für Deine Antwort!

Fahrten Wohnung Betriebsstätte identisch wie bei Arbeitnehmer
§ 4 (5) Nr. 6 EStG

Nr. 6 - ist der nicht weggefallen? Siehe auch §4 (5a).

Falls sich kein Fahrzeug im Betriebsvermögen befindet sind
ebenfalls die gleichen Kosten anzusetzen wie beim Arbeitnehmer
(0,30 € pro gefahrener Kilometer)

Wo ist denn das festgelegt?

Wenn Übernachtung im Ausland können die
Pauschalen angesetzt werden oder der Übernachtungsbeleg
(ebenfalls mit Abzug Frühstückpauschale) siehe nähres dazu vor
kurzem hier im Brett.

Da war ich bislang informiert, genau das ginge bei EÜR nicht, da diese Pauschalen nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden. Das wäre natürlich praktisch, wenn es doch ginge - wo ist denn das fixiert?

Viele Grüße
Frank

Hallo,

Fahrten Wohnung Betriebsstätte identisch wie bei Arbeitnehmer
§ 4 (5) Nr. 6 EStG

Nr. 6 - ist der nicht weggefallen? Siehe auch §4 (5a).

Ja ist weggefallen aber ab 2007 verweist § 4 (5a) Satz 4 EStG auf § 9 (2) EStG in dem ab 2007 die Fahren Wohnung Arbeitsstätte geregelt sind und „wie“ Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig sind („wie“ endlich ist im Steuerrecht auch mal was „wie“ das hat gerade noch gefehlt! „Frau fühlt sich auch „wie“ schwanger“ Ja isses nun so oder nicht?)

Falls sich kein Fahrzeug im Betriebsvermögen befindet sind
ebenfalls die gleichen Kosten anzusetzen wie beim Arbeitnehmer
(0,30 € pro gefahrener Kilometer)

Wo ist denn das festgelegt?

Wenn Übernachtung im Ausland können die
Pauschalen angesetzt werden oder der Übernachtungsbeleg
(ebenfalls mit Abzug Frühstückpauschale) siehe nähres dazu vor
kurzem hier im Brett.

Da war ich bislang informiert, genau das ginge bei EÜR nicht,
da diese Pauschalen nicht als Betriebsausgabe anerkannt
werden. Das wäre natürlich praktisch, wenn es doch ginge - wo
ist denn das fixiert?

Antwort auf beide Fragen: § 4 (4) EStG „Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“ Was soll man dazu noch ergänzen?

Sonnige Grüße von Soni