Person A wirbt für eine Sprachschule im europäischen Ausland. Interessenten melden sich an der Sprachschule an. Die Sprachschule gibt Person A eine gewisse Aufwandsentschädigung pro angemeldeten Interessente.
Wie muss das beim deutschen Finanzamt angegeben werden?
Person A wirbt für eine Sprachschule im europäischen Ausland.
Hallo,
sofern A im Inland (Deutschland) wirbt, ist Inder zuzustimmen. Sollte
die Tätigkeit allerdings im Ausland erbracht werden, sollte man näher
prüfen, ob steuerpflicht im Inland gegeben ist. Hierzu müsste man aber
mehr wissen (wie der Tätigkeit und welches Land).