LSt-Klasse-Wechsel nach 1 Jahr wg. Erziehungsgeld

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Ein Paar möchte heiraten. Nachwuchs ist auch unterwegs.

Beide sind in einem festen Angestelltenverhältnis und der Mann verdient besser, so dass es sinnvoller ist, dass die Frau die LSt-Klasse V und der Mann die LSt-Klasse III eingereiht wird.

Aufgrund des Erziehungsgeldes (ca. 67 % des letzten Nettogehaltes für 1 Jahr) überlegt das Paar (die Frau bleibt mind. das erste Jahr zu Hause), ob es möglich ist, dass für dieses erste Jahr die Frau die LSt.-Klasse III und der Mann LSt.-Klasse V wählt. Durch diese Konstellation bleibt dem Paar monatlich mehr übrig.

Nach Ablauf des Erziehungsgeld will das Paar natürlich die LSt.-Klasse wieder wechseln. Ist dies möglich?

Vielen Dank für Hinweise!

Gruß FoL

Ist dies möglich?

Hallo,

ja, da § 2 Abs. 7 BEEG nur auf die Lohnrechnung abstellt:

„Als auf die Einnahmen entfallende Steuern gelten die
abgeführte Lohnsteuer
einschließlich Solidaritätszuschlag und
Kirchensteuer, im Falle einer Steuervorauszahlung der auf die
Einnahmen entfallende monatliche Anteil. Grundlage der
Einkommensermittlung sind die entsprechenden monatlichen Lohn- und
Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers.

Insoweit ist weniger Lohnsteuerabzug (Klasse III) also mehr Netto bei
Frau auch gleichzusetzen mit höherem Elterngeld.

Mfg vom

showbee

p.s. hier das Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html

[MOD] Komplettzitat gelöscht

vielen Dank für Deine Hinweise und Deine Bemühungen!