Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Ein Paar möchte heiraten. Nachwuchs ist auch unterwegs.
Beide sind in einem festen Angestelltenverhältnis und der Mann verdient besser, so dass es sinnvoller ist, dass die Frau die LSt-Klasse V und der Mann die LSt-Klasse III eingereiht wird.
Aufgrund des Erziehungsgeldes (ca. 67 % des letzten Nettogehaltes für 1 Jahr) überlegt das Paar (die Frau bleibt mind. das erste Jahr zu Hause), ob es möglich ist, dass für dieses erste Jahr die Frau die LSt.-Klasse III und der Mann LSt.-Klasse V wählt. Durch diese Konstellation bleibt dem Paar monatlich mehr übrig.
Nach Ablauf des Erziehungsgeld will das Paar natürlich die LSt.-Klasse wieder wechseln. Ist dies möglich?
Vielen Dank für Hinweise!
Gruß FoL