[Alg] wird auf Erbe auch Einkommensteuer berechnet

Hallo, WWWissende!

Ein kleines Rechenbeispiel an alle Finanzgenies :wink:
Bei einem Erbe von 25.000 EUR brutto (21.500 EUR netto nach Abzug der
Erbschaftssteuer)… wie viel bleibt dann noch von den 21.500 EUR übrig nachdem die Einkommensteuer zugeschlagen hat?
Stimmt es, dass diese rund 38 % beträgt (Etwa-Mittelwert wenn man
sonstige Einkünfte, Steuerklassen, etc. grob vernachlässigt) und auf das Netto-Erbe angerechnet wird?
Dann käme ich auf 8.170 EUR Einkommensteuer… kommt das vom Rechenprinzip her hin? Oder ist die Berechnungsgrundlage eine ganz andere?

Vielen Dank!
GERDZILLA.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

eine Erbschaft ist keiner der sieben Einkunftsarten des EStG zuzuordnen, daher auch keine ESt.
Alles andere wäre Doppelbesteuerung.

Gruß Jürgen

Hallo,

Ein kleines Rechenbeispiel an alle Finanzgenies :wink:
Bei einem Erbe von 25.000 EUR brutto (21.500 EUR netto nach
Abzug der
Erbschaftssteuer)… wie viel bleibt dann noch von den 21.500
EUR übrig nachdem die Einkommensteuer zugeschlagen hat?
Stimmt es, dass diese rund 38 % beträgt (Etwa-Mittelwert wenn
man
sonstige Einkünfte, Steuerklassen, etc. grob vernachlässigt)
und auf das Netto-Erbe angerechnet wird?
Dann käme ich auf 8.170 EUR Einkommensteuer… kommt das vom
Rechenprinzip her hin? Oder ist die Berechnungsgrundlage eine
ganz andere?

Es kommt darauf an was vererbt wurde und ob aus diesem Erbe Einkünfte erzielt werden.
Zwei Beispiele:
Erbe ein Oltimer im Wert von 25.000 Euro
-> Nur durch den Besitz eines Oltimers allein werden keine Einnahmen erzielt, deshalb fällt auch keine Einkommensteuer an.

Erbe eines Kapitalvermögens von 25.000 Euro festverzinslich mit 5%
-> Durch das Kapitalvermögen erhält der Erbe von der Bank 5% Zinsen = 1.250,00 Euro. Dieses Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und somit fällt auf diese Zinsen Einkommensteuer an.

Sonnige Grüße von Soni