Hallo zusammen,
angenommen am 01.01.2007 hat jemand freiwillig den Arbeitgeber gewechselt und arbeitet nunmehr ca. 800 km von seinem eigentlichen Wohnort, in dem der Ehepartner lebt, entfernt. Bis zu einem endgültigen Umzug mitte des Jahres wohnt derjenige in einem Hotelappartement und fliegt an den Wochenenden immer nach hause zum Ehepartner.
Kann er die ihm entstehenden Kosten für
- Flug,
- Appartement
- und Verpflegung
am Standort des neuen Arbeitgebers nächstes Jahr in der Steuererklärung unter
- Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
- Doppelte Haushaltsführung
- und Verpflegungsmehraufwand
in voller Höhe geltend machen, und wenn ja, müsste er dabei bereits jetzt bestimmte Dinge beachten, wie z.B.
„bei Anerkennung der doppelten Haushaltsführung hätte man den zweiten Haushalt auch als zweiten Wohnsitz anmelden müssen“
oder so ähnlich?
Vielen Dank euch Fachleuten für eine kurze Rückinfo in der Beziehung.
Viele Grüße
Der Ratlose