[ESt] Nachweise bei DHHF für: VMA, Miete, Flug?

Hallo zusammen,

angenommen am 01.01.2007 hat jemand freiwillig den Arbeitgeber gewechselt und arbeitet nunmehr ca. 800 km von seinem eigentlichen Wohnort, in dem der Ehepartner lebt, entfernt. Bis zu einem endgültigen Umzug mitte des Jahres wohnt derjenige in einem Hotelappartement und fliegt an den Wochenenden immer nach hause zum Ehepartner.
Kann er die ihm entstehenden Kosten für

  • Flug,
  • Appartement
  • und Verpflegung

am Standort des neuen Arbeitgebers nächstes Jahr in der Steuererklärung unter

  • Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
  • Doppelte Haushaltsführung
  • und Verpflegungsmehraufwand

in voller Höhe geltend machen, und wenn ja, müsste er dabei bereits jetzt bestimmte Dinge beachten, wie z.B.
„bei Anerkennung der doppelten Haushaltsführung hätte man den zweiten Haushalt auch als zweiten Wohnsitz anmelden müssen“
oder so ähnlich?

Vielen Dank euch Fachleuten für eine kurze Rückinfo in der Beziehung.

Viele Grüße
Der Ratlose

Hallo,
Wenn sich nicht schon wieder mal die Rechtslage geaendert hat, koennen alle Kosten unter „doppelte Haushaltsfuehrung“ geltend gemacht werden, also alle Kosten fuer die Wohnung, Kosten der Heimreisen und Verpflegungsmehraufwand. Fuer letzteren gibt es fuer die ersten drei Monate grosszuegige Pauschalen, danach nichts mehr.
Einfach alle Belege aufheben, die irgendwie was mit der doppelten Haushaltsfuehrung zu tun haben. Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ist nicht erforderlich.
Gruss
Christoph

Hallo Christoph,

vielen Dank für die Auskunft.

Grüße

der Ratlose

[MOD] Komplettzitat gelöscht