[ESt] Verkauf Wertpapier = Halbeinkünfteverfahren?

Von: , Frage gestellt am Fr, 9. Feb 2007

Hallo an alle

Für mich ist nicht so richtig klar ob nun Veräußerungsgewinne aus Spekulationsgeschäften gem. § 23 EStG dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Also natürlich finde ich im Internet viele Aussagen dass es so ist. Allerdings weiß ich nicht so richtig wie ich die Regelung im § 3 Nr. 40 j) zu verstehen hab:

"die Hälfte
[...]
j) des Veräußerungspreises im Sinne des § 23 Abs. 3 bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 gehören."

Also für mich hört sich das so an als sind damit Bezugsrechte o.ä. gemeint aber nicht der reine Veräußerungsgewinn. Also vielleicht hab ich jetz auch einfach ein totales Brett vorm Kopf?!

Also unterliegen diese Veräußerungsgewinne nun dem Halbeikünfteverfahren und wie oder wo kann ich das aus einer gesetzlichen Regelung erlesen?
Würde das dann bedeuten dass ich den Gewinn aus dem Veräußerungsgeschäft errechne und dann zu Ermittlung der sonstigen Einkünfte aus §22 EStG nur die Hälfte ansetze?

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Veräußerung von Wertpapieren §23 EStG

    Würde das dann bedeuten dass ich den Gewinn aus dem
    Veräußerungsgeschäft errechne und dann zu Ermittlung der
    sonstigen Einkünfte aus §22 EStG nur die Hälfte ansetze?
    Nicht ganz.

    Einzutragen ist der volle Betrag, aber in das richtige Kästchen auf der Anlage SO !

    Es gibt jeweils ein Kästchen für Halbeinkünfteverfahren und eins für die anderen.

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: [ESt] Verkauf Wertpapier = Halbeinkünfteverfah

    Hallo an alle Für mich ist nicht so richtig klar ob nun Veräußerungsgewinne
    aus Spekulationsgeschäften gem. § 23 EStG dem
    Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Also natürlich finde ich
    im Internet viele Aussagen dass es so ist. Allerdings weiß ich
    nicht so richtig wie ich die Regelung im § 3 Nr. 40 j) zu
    verstehen hab:

    "die Hälfte
    [...]
    j) des Veräußerungspreises im Sinne des § 23 Abs. 3 bei der
    Veräußerung von Anteilen an Körperschaften,
    Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen
    beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1
    gehören."

    Also für mich hört sich das so an als sind damit Bezugsrechte
    o.ä. gemeint aber nicht der reine Veräußerungsgewinn. Also
    vielleicht hab ich jetz auch einfach ein totales Brett vorm
    Kopf?!
    Darunter fällt z.B. der Verkauf einer Aktie. Oder einfacher ausgedrückt fallen unter diese Regelung sämtliche Verkäufe von Kapitalvermögen deren Einkünfte (Ausschüttungen Erträge) ebenfalls Halbeinkünfte wären. Die Bank muss eigentlich eine entsprechende Bescheinigung erstellen aus der man die Zahlen dann rauslesen kann. Wichtig ist das gerade bei Investment-Anteile, weil dahinter können sich Halbeinkünfte und Nicht-Halbeinkünfte verstecken. Also unterliegen diese Veräußerungsgewinne nun dem
    Halbeikünfteverfahren und wie oder wo kann ich das aus einer
    gesetzlichen Regelung erlesen?
    Dein zitierter § sagt doch, dass die Hälfte steuerfrei ist (unter § 3 sind die steuerfreien Einnahmen aufgezählt) Würde das dann bedeuten dass ich den Gewinn aus dem
    Veräußerungsgeschäft errechne und dann zu Ermittlung der
    sonstigen Einkünfte aus §22 EStG nur die Hälfte ansetze?
    Zur Berechnung ja, aber in das Formular gehört der volle Betrag.

    Zu Beachten ist bei der Berechnung auch § 3c EStG (sinngemäß: es sind als Anschaffungskosten nur die Hälfte anzusetzen)

    Bsp.: Verkauf Aktie Verkaufspreis 25.000 €
    davon ist die Hälfte steuerfrei -12.500 €
    Anschaffungskosten 10.000 €
    davon nur die Hälfte abziehbar -5.000 €

    Einkünfte § 23 EStG 7.500 €

    Ich weiss wenn man anders rechnet kommt das gleiche raus, aber so verlangt es das Gesetzt

    Sonnige Grüße von Soni

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