[LoSt] Steuerklasse mehrfach im Jahr wechseln?

Ist es möglich die Steuerklassen Nochmal zu wechseln (wurde aber dieses Jahr 2007 von 4/4 auf 3/5 gewechselt)wenn der andere Partner kurzzeitig in der Erziehungsurlaub gehen möchte und der andere wieder arbeiten möchte??

Ist es möglich die Steuerklassen Nochmal zu wechseln (wurde
aber dieses Jahr 2007 von 4/4 auf 3/5 gewechselt)wenn der
andere Partner kurzzeitig in der Erziehungsurlaub gehen möchte
und der andere wieder arbeiten möchte??

Hallo,

das ergibt sich zweifelsfrei auch aus dem Gesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 3
EStG):

„Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können
im Laufe des Kalenderjahres einmal
, spätestens bis zum 30.
November, bei der Gemeinde beantragen, die auf ihren Lohnsteuerkarten
eingetragenen Steuerklassen in andere nach § 38b Nr. 3 bis 5 in
Betracht kommende Steuerklassen zu ändern.“

–> Ein wechseln von 3/5 zu 5/3 ist einmal möglich, ein Rückwechsel
nicht. Aber: hier ist der „Rückwechsel“ möglich, da bei Antrag auf
Änderung der Steuerklasse nicht mehr BEIDE im Dienstverhältnis
stehen, weil hiermit nur der gesetzlichen PFLICHT (§ 38b S. 2 Nr. 3
a) aa) EStG) entsprochen wird:

" in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer , … die
verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt
einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben
und … der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn
bezieht
…"

Mfg vom

showbee

Hallo,

könnte allerdings bei den Gemeinden schwierig werden, da es sich um einen Sonderfall handelt, den nicht unbedingt auf anhieb alle Mitarbeiter bei der Gemeinde kennen. Also am Besten gut bewaffnet in den Lohnsteuerklassen-Wechsel ziehen.

Sonnige Grüße von Soni

PS: spreche leider aus Erfahrung

könnte allerdings bei den Gemeinden schwierig werden, da es
sich um einen Sonderfall handelt, den nicht unbedingt auf
anhieb alle Mitarbeiter bei der Gemeinde kennen. Also am
Besten gut bewaffnet in den Lohnsteuerklassen-Wechsel ziehen.

hi,

das ist wohl immer so, dass die verwaltung ihre anzuwendenden gesetze nicht kennt… aber ein EStG werden die dort schon haben und wenn man den wechsel erst IM MONAT der Geburt beantragt… naja…

mfg vom

showbee