Hi Experten,
habe kürzlich in der Zeitung gelesen, daß Rentner, wenn sie über 1575€ (ich glaube, mich an den Betrag zu erinnern) Rente(n) haben, jetzt auch eine Steuererklärung abgeben müssen. Alle, die dies nicht bis 31/05 getan haben, sollen wohl „genauer unter die Lupe genommen werden“. Laut dem Zeitungsartikel sollen sämtliche Renten zusammengerechnet werden. Meine Frage ist aber, ob Pflegegeld auch mit in diesen 1575€ berücksichtigt werden muß, oder ob zB ein Rentner, der 3 Renten hat und auf 1500€ kommt, keine Steuererklärung abgeben muß, auch wenn er durch das Pflegegeld dann über 1575€ kommt.
Gruß
Sticky
Servus Sticky,
das Pflegegeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Der Betrag von 1.575 € ist ein Anhaltswert, der in dieser Form nicht im Gesetz steht. Die Berechnung läuft da wie sonst auch: Summe der Einkünfte (Altersrenten * 50 Prozent minus Werbungskosten = Sonstige Einkünfte, aber auch alle anderen wie z.B. Zinseinnahmen, Vermietung etc. berücksichtigen) minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen gleich zu versteuerndes Einkommen. Wenn dieses unter dem Grundfreibetrag liegt, keine ESt. Sonst schon.
Wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, besteht die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen und zu erhalten.
Ein netter Fall dazu, den ich kürzlich auf dem Tisch hatte, war einer, der mit hängenden Ohren ankam, wegen seiner Ferienwohnung, die er sich irgendwo im Bayrischen Wald hat aufschwatzen lassen. Die Verluste aus dieser Ferienwohnung sind so dramatisch, dass er auf diese Weise sogar mühelos seine luxemburger Zinseinnahmen erklären kann, ohne dass ESt fällig wird…
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
das Pflegegeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem
Progressionsvorbehalt.
Ah, gut zu wissen.
Wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag
liegt, besteht die Möglichkeit, eine
Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen und zu erhalten.
Werd ich so weiterleiten.
Ein netter Fall dazu, den ich kürzlich auf dem Tisch hatte,
war einer, der mit hängenden Ohren ankam, wegen seiner
Ferienwohnung, die er sich irgendwo im Bayrischen Wald hat
aufschwatzen lassen. Die Verluste aus dieser Ferienwohnung
sind so dramatisch, dass er auf diese Weise sogar mühelos
seine luxemburger Zinseinnahmen erklären kann, ohne dass ESt
fällig wird…
*gg* in Luxemburg anlegen und dann nichts davon haben… Dabei gibt’s doch in Luxemburg seit 2006 die Quellensteuer und das deutsche FA erfährt garnix, wenn man nicht unbedingt an der Grenze mit tausenden € erwischt wird oder sich die Auszüge nach D schicken läßt.
Gruß *
Sticky
2 „Gefällt mir“
Informationen findet man auch in folgender Broschüre, ab Seite 16
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt IV/071 3,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
1 „Gefällt mir“
Informationen findet man auch in folgender Broschüre, ab Seite
16
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt IV/071 3,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Hallo Oerdiz,
Vielen Dank für den Link!
Gruß und *
Sticky
2 „Gefällt mir“