Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Ansparabschreibung für Existenzgründer: Die Steuererklärungen 2005&2006 soll mit Ansparabschreibungen genutzt werden, um liquide Mittel zu schaffen. In 2007, also dieses Jahr, wird allerdings erst ein Gewerbe angemeldet - darf dann in 2005 und 2006 trotzdem bereits ohne einen Gewerbeschein zu haben, die Ansparabschreibungen angesetzt werden??
2.Fall:
Jemand hat vor 3 Jahren ein Gewerbe angemeldet. Er hat bisher aber keine Einkünfte /keinen Cent Umsatz damit gehabt - kann er noch die Ansparabschreibungen als Existenzgründer bei sich nutzen?
2.Fall,erweitert:
Er möchte allerdings jetzt den Gewerbeschein für etwas ganz anderes nutzen als er es angemeldet hat - damals glaube ich für den Handel mit Küchenartikeln angemeldet und nächstes Jahr möchte er eine Bar eröffnen - gibt es in diesem Fall die Möglichkeit, die Ansparabschreibung mit dem alten Gewerbeschein nutzen zu können?(
Viele Fragen -hoffe, ihr habt ein paar gute Antworten für mich:smile:
Viele Grüße
Martin