[EÜR] Ansparabschreibungen ohne Gewerbeanmeldung?

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Ansparabschreibung für Existenzgründer: Die Steuererklärungen 2005&2006 soll mit Ansparabschreibungen genutzt werden, um liquide Mittel zu schaffen. In 2007, also dieses Jahr, wird allerdings erst ein Gewerbe angemeldet - darf dann in 2005 und 2006 trotzdem bereits ohne einen Gewerbeschein zu haben, die Ansparabschreibungen angesetzt werden??

2.Fall:
Jemand hat vor 3 Jahren ein Gewerbe angemeldet. Er hat bisher aber keine Einkünfte /keinen Cent Umsatz damit gehabt - kann er noch die Ansparabschreibungen als Existenzgründer bei sich nutzen?

2.Fall,erweitert:
Er möchte allerdings jetzt den Gewerbeschein für etwas ganz anderes nutzen als er es angemeldet hat - damals glaube ich für den Handel mit Küchenartikeln angemeldet und nächstes Jahr möchte er eine Bar eröffnen - gibt es in diesem Fall die Möglichkeit, die Ansparabschreibung mit dem alten Gewerbeschein nutzen zu können?(

Viele Fragen -hoffe, ihr habt ein paar gute Antworten für mich:smile:

Viele Grüße
Martin

Hallo,

das habe ich nicht verstanden…hat die person zunächst schwarz gearbeitet und will in der Zeit eine Ansparrücklage bilden?

nein, es arbeitet niemand schwarz, es besteht ein Angestelltenverhältnis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bevor man hier weiter diskutiert sollte bedacht werden, dass diese Ansparabschreibungen in jedem Fall wieder aufzulösen sind und somit den Gewinn erhöhen.

Sie sollten das folgende BMF Schreiben lesen, insbesondere Rz. 17-23

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt IV/BMF Schreiben/002,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)