Hallo,
habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung.
Angenommen ein zusammenlebendes, nicht verheiratetes Paar bekommt gemeinsam Nachwuchs. Daraufhin geht die Frau in Elternzeit und bekommt Erziehungsgeld, bzw. gekürztes Erziehungsgeld. Anspruch auf Wohngeld besteht nicht wegen zu hohem Einkommen des Mannes bzw. angerechneter Eigenheimzulage.
Kann bei der Steuererklärung des Mannes eine außergewöhnliche Belastung wegen Unterhalt angesetzt werden und wenn ja in welcher Höhe (pauschal 640 €/Monat ab Geburt des Kindes?)
Wie ist die Frage nach den Einkünften der unterstützten Person im Veranlagungszeitraum zu beantworten? In der Zeit wo Unterhaltsanspruch besteht hat die Frau kein Einkommen - Veranlagungszeitraum ist doch aber das Kalenderjahr oder?
Gruß Leeni