wenn sich jemand von privat einen gebrauchten Computer kauft und den für den Beruf mitbenutzt, kann er diesen Kauf-Betrag auch als Werbungskosten mit dem Finanzamt „teilen“?
Was müßte man bei einem solchen Kauf berücksichtigen?
jemand kann das auch. Der berufliche Anteil der Abschreibung sind Werbungskosten. Zu beachten: gebrauchte PC sind wohl nicht mehr über 3 Jahre abzuschreiben. Ggf. können die Kosten auch in einem Jahr voll in Ansatz kommen, kommt auf das Alter des PC an.