Unternehmen (GmbH) erzielt aus Kapitalanlage (z. B. Wertpapiere) Zinsen. Für die Zinsen ist Kapitalertragssteuer zu entrichten.
Gleichzeitig erwirtschaftet Unternehmen einen Gewinn für den Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zu entrichten ist.
Heißt das, dass die Zinsen der GmbH einmal über KapErSt und dann über Gewinn also doppelt der Steuer unterliegen?