[KSt] besteuern Kapitalanlagen - Doppelbesteurung?

Unternehmen (GmbH) erzielt aus Kapitalanlage (z. B. Wertpapiere) Zinsen. Für die Zinsen ist Kapitalertragssteuer zu entrichten.
Gleichzeitig erwirtschaftet Unternehmen einen Gewinn für den Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zu entrichten ist.

Heißt das, dass die Zinsen der GmbH einmal über KapErSt und dann über Gewinn also doppelt der Steuer unterliegen?

Hallo die Dame,

Nööööö !

KapESt oder wohl eher ZASt sind auf die KSt der (deutschen) KapG anrechenbar. Die KapESt und die ZASt sind also in diesem Fall sozusagen eine Steuervorauszahlung. Macht die KapG Verlust, werden ZASt und KapESt erstattet.