Moin, moin,
folgende Situation: Herr A lebt seit 2005 in der geschlossenen Abteilung eines Pflegeheimes. Ihm ist für die finanziellen Dinge eine Betreuungsperson zugewiesen. Seine Ehefrau ist Arbeitnehmerin, die für 2006 eine Steuererklärung vorbereitet.
2 Fragen an die Experten:
Kann Frau A eine gemeinsame Veranlagung beantragen, obwohl der Ehemann im Heim lebt ?
Wenn eine gemeinsame Veranlagung möglich ist, muß die Betreuungsperson für den Ehemann unterschreiben (er selber kann es nicht mehr) oder kann in diesem Fall auf die Unterschrift verzichtet werden ?
Zusatzfrage (ich weiß, diese ist schon mehrfach beantwortet worden, ich finde es im Archiv nicht mehr): Muß Frau A überhaupt eine Steuererklärung abgeben, wenn sie nichts absetzen kann und nur über ihr Arbeitseinkommen (45 T€ p.a. brutto) verfügt ?
Danke für Eure Hinweise
Nordlicht
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung regeld § 25 EStG, § 56 EStDV.
Wenn jemand im Heim lebt so ist die, wenn keine weiteren Umstände vorhanden sind, nicht als Getrenntlebend zu bewerten.
Ich frage mich jedoch, warum nicht die Ehefrau die Betreuungsperson ist.
Der Fall scheint mir daher ‚nich janz koscher‘ zu sein.
Ich frage mich jedoch, warum nicht die Ehefrau die
Betreuungsperson ist.
Der betreffende Ehemann hat zwei Betreuungspersonen. Die Ehefrau und jemanden aus dem Heim. Ich kann mir nur nicht vorstellen, das die Ehegrau zweimal unterschreiben kann, einmal als Steuerpflichtige und einmal als Betreuerin.
Entweder sie „führt“ dem Betreuten die Hand bei der Unterschrift, wobei noch zu klären wäre, ob der überhaupt noch geschäftsfähig ist oder was man sein muss um die Erklärung zu unterschrieben oder sie ist Betreuerin, so reicht es aus, den Betreuerausweis beim Finanzamt mit einzureichen.