Steuerrecht bei Heirat mit Ausländerin

Hi
wie sieht es steuerrechtlich aus, wenn ich als Deutscher eine
Luxemburgerin heiraten will, die aber weiterhin im Ausland
gemeldet ist. Wird das hier steuerrechtlich anerkannt?
Oder muessen wir beide zusammenleben?
Oder reicht die Eheschliessung als Nachweis?
Und was und wie teile ich meine Steuerklassen auf und wie und
was melde ich meiner Firma?
So viele Fragen zu diesme Thema
Danke
Kay.

Hi
wie sieht es steuerrechtlich aus, wenn ich als Deutscher eine
Luxemburgerin heiraten will, die aber weiterhin im Ausland
gemeldet ist. Wird das hier steuerrechtlich anerkannt?

Natürlich wird die Heirat hier anerkannt, das heißt aber noch nicht, dass Ihr zusammenveranlagt werdet (siehe unten)

Oder muessen wir beide zusammenleben?

Das kann der Staat nicht vorschreiben

Oder reicht die Eheschliessung als Nachweis?
Und was und wie teile ich meine Steuerklassen auf und wie und
was melde ich meiner Firma?

Das kommt drauf an:

  • Hat Deine Ehefrau Einkünfte in Luxemburg?
  • Liegen diese Einkünfte unter einem bestimmten Satz, können diese unter bestimmten Umständen in Deutschland versteuert werden, dann zählt Ihr als verheiratet
  • Übersteigen die Einkünfte diesen Satz, wirst Du weiterhin als Lediger behandelt, obwohl Du verheiratest bist
  • Näheres steht in den §§ 1, 1a und 2 des Einkommensteuergesetzes

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Danke
Kay.

Gruß

Peter

Hi
sie studiert dort noch, hat also keine Einkünfte, ich bezahle
das Studium
Es stellen sich daraus halt die Fragen
a) Kann sie dort weiterstudieren, wenn sie in D bei mir gemeldet
ist.
b) Wenn Sie in Lux bleibt, kann ich dann trotzdem Steuerklasse 3
beantragen
c) Wenn Sie in D gemeldet ist, kann ich dann Steuerklasse 3
beantragen obowhl sie in Lux studiert

Hi
wie sieht es steuerrechtlich aus, wenn ich als Deutscher eine
Luxemburgerin heiraten will, die aber weiterhin im Ausland
gemeldet ist. Wird das hier steuerrechtlich anerkannt?

Natürlich wird die Heirat hier anerkannt, das heißt aber noch
nicht, dass Ihr zusammenveranlagt werdet (siehe unten)

Was bedarf es, damit man zusammen veranlagt wird?

Oder muessen wir beide zusammenleben?

Das kann der Staat nicht vorschreiben

Das habe ich gedacht, aber man weiss ja nie

Oder reicht die Eheschliessung als Nachweis?
Und was und wie teile ich meine Steuerklassen auf und wie und
was melde ich meiner Firma?

Das kommt drauf an:

  • Hat Deine Ehefrau Einkünfte in Luxemburg?

Nein

  • Liegen diese Einkünfte unter einem bestimmten Satz, können
    diese unter bestimmten Umständen in Deutschland versteuert
    werden, dann zählt Ihr als verheiratet

Gibt es nicht ein Grenzgaengerabkommen?

  • Übersteigen die Einkünfte diesen Satz, wirst Du weiterhin
    als Lediger behandelt, obwohl Du verheiratest bist

Wie geht das denn?

  • Näheres steht in den §§ 1, 1a und 2 des
    Einkommensteuergesetzes

Aha.

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JA!

Danke
Kay.

Gruß

Peter

Hallo,

wo deine Frau gemeldet ist, ist egal. Fürs Steuerrecht ist wichtig, wo sie tatsächlich wohnt. Wohnt sie nur in Luxemburg, bekommst du die Steuerklasse drei nur, wenn du beim Finanzamt eine förmliche Bescheinigung der luxemburgischen Finanzverwaltung über die Höhe der Einkünfte deiner Frau vorlegst. Das Formular dazu gibt’s im Finanzamt. Die luxemburgischen Einkünfte dürfen 24.000 DM nicht überschreiten bzw. es müssen mind. 90% ihrer gesamten Einkünfte in D versteuert werden dürfen. Bei 0 DM Einkünften sind die Voraussetzungen also erfüllt.

Wohnt sie in L und in D hat sie einen Doppelwohnsitz und ist somit hier unbeschränkt steuerpflichtig. Dann bekommst du ohne weiteren Papierkram die Steuerklasse3.
Wohnen heißt im steuerlichen Sinne nicht, sich jeden Tag irgendwo aufzuhalten, sondern eine (geeignete) Wohnung mit gewisser Regelmäßigkeit zu nutzen.

Für den Sprung ins Eheleben viel Erfolg,

Raúl Rivaldo