[AO] nimmt FA grundsätzlich Hinterziehung an?

Hallo,

man nehme mal folgenden Sachverhalt an. Arbeitnehmereheleute, Antragsveranlagung. Es geht um das Jahr 2000, ein Bescheid kam 2002, Veranlagung mutmaßlich 2001 beantragt.

Nun kommt in 02/2007 ein geänderter Bescheid gem. § 173 I Nr. 1 AO wegen neuer Tatsachen.

Der Arbeitnehmer war angestellter Maurer und hat Urlaubskasse gemacht und nicht angegeben.

Wenn ich das nun richtig rechne, kann 173 AO nur passen, wenn das Finanzamt von Steuerhinterziehung ausgeht und deswegen 10 Jahre Festsetzungsfrist annimmt. Weil Veranlagung erfolgte beginnt die normale Frist am 31.12.2000 und endet am 31.12.2003, die 5 Jahresfrist dann 2004, nur noch die 10 Jahresfrist kann helfen…

Laut AEAO (verweist auf 71 AEAO) und dort heisst es „… zuständige Stelle … hat im Einvernehmen mit der BuStra … zu prüfen, ob der objektive und subjektive Tatbestand … gegeben ist.“

Frage: Nimmt das Finanzamt immer (so einfach) die Hinterziehung an? Wo nehmen die den Vorsatz her? Einer Ordnungswidrigkeit (Leichtfertigkeit) hätte ich ja noch leicht akzeptiert.

Wer hat Ideen?

Mfg vom

showbee

Wer hat Ideen?

Ich.

Erstmal Grundsätzliches:
Die Frist beginnt erst am 31.12.2001 und endet normal am 31.12.2005.

Die 5 Jahres-Frist endet am 31.12.2006.

Der Rest:

Wer Einkünfte nicht erklärt, macht eben nach § 370 AO dem FA gegenüber unvollständige Angaben und verkürzt dadurch Steuern, also 10 Jahres-Frist.

Juristen und Steuerleute kommen hier nicht auf einen Nenner, das ist ein ewiger Streitpunkt…

Wobei ja aber auch durchaus diverse Juristen beim FA und FG beschäftigt sind…

Gruß

der Petz

Und natürlich liegt Vorsatz vor. Denn die Bescheinigungen der SOKA Bau beinhalten deutliche Verweise darauf, dass die Gelder (vor 2003) bei der Einkommensteuer anzugeben sind.

Wer dann noch meint, dies nicht gewusst zu haben, dem wird man kaum glauben.

Und natürlich liegt Vorsatz vor. Denn die Bescheinigungen der
SOKA Bau beinhalten deutliche Verweise darauf, dass die Gelder
(vor 2003) bei der Einkommensteuer anzugeben sind.
Wer dann noch meint, dies nicht gewusst zu haben, dem wird man
kaum glauben.

Hallo,

interessant. Das wusste ich nicht, muss ich mich mal erkundigen.

Mfg vom

showbee

Das steht so da drauf, wie bei Arbeitslosengeldbescheinigungen auch (ALG I) oder Krankengeldzahlungen.

Wer einfach angibt, dies nicht gelesen zu haben, wird einen schweren Stand haben, dies glaubhaft zu machen.

Genauso beim Pizzabäcker, der aus Neapel stammt und einfach nicht gewusst hat, dass man in Deutschland auf Einkünfte auch Steuern zahlen muss, der hat gedacht, es sei alles für ihn. So denken auch Kneipenwirt, z. B. in Berlin. Nicht umsonst macht da jede zweite Gaststätte in wenigen Jahren wieder zu und ein neuer Betreiber versucht sich daran…

Genauso beim Pizzabäcker, der aus Neapel stammt und einfach
nicht gewusst hat, dass man in Deutschland auf Einkünfte auch
Steuern zahlen muss, der hat gedacht, es sei alles für ihn. So
denken auch Kneipenwirt, z. B. in Berlin. Nicht umsonst macht
da jede zweite Gaststätte in wenigen Jahren wieder zu und ein
neuer Betreiber versucht sich daran…

Hallo,

schön das du dich in Berlin auskennst… aber im Ernst: nicht an allem ist das Finanzamt schuld, die Kneipen bei mir um die Ecke machen idR mangels Kundschaft oder mangels korrekter Kakulation zu. Aber ich gehe gerne für 7 Euro Brunchen und hau mir den Bauch voll, auch wenn der Laden nach besagten 2 Jahren nicht mehr da ist… rechnen muss jeder selber.

Aber m.E. ist das hier nicht vergleichbar. Man darf ja nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Der Maurer, der im Winter 3-4 Monate auf die Straße gesetzt wird ist wahrlich kein großer Intelligenter. Der freut sich über das Geld auf dem Kontoauszug, mehr nicht. Wenn der den Wisch von der Soka überhaupt liest, dann doch nur soweit wo steht er bekomme XXX Euro. Hier liegt maximal Blödheit (Fahrlässigkeit) vor, wenn man nicht bis zum Ende liest. Nicht umsonst wurde das Verfahren ja geändert und nicht umsonst hat man ja beim normalen Arbeitnehmer auch den LStAbzug, weil man ihm es nicht zumuten kann, sich selbst um diese Sachen zu kümmern.

Also wird m.E. kein Vorsatz (im Sinne von Wissen und Wollen) vorliegen, sondern eher Fahrlässigkeit (wenn auch gröbste) im Sinne von „hätte Wissen müssen und hätte dann gehandelt“.

Mfg vom

showbee