[EÜR] Telefon aufteilen? ; Unfallvers. ansetzen?

Hallo Experten,

Ich habe direkt 2 Fragen:

Es geht um ein Ehepaar, welches sich als GbR selbstständig gemacht hat und von zu Hause aus einen Online-Shop betreibt.

  1. Ein ISDN-Anschluß inklusive DSLflatrate und Telefonflatrate ist vorhanden. Der Anschluß läuft auf die Familie und nicht auf die Firma. Von den 3 Nummern wird nur eine privat genutzt, die beiden anderen werden für Geschäftsgespräche bzw Faxe genutzt. Einen Einzelverbindungsnachweis gibt es nicht. Kann hier ein gewisser Anteil der Grundgebühr (inkl. Flatrates) als Betriebskosten geltend gemacht werden? Wenn ja, wieviel % ?

  2. Eine Unfallversicherung mußte abgeschlossen werden, da sonst kein Einstiegsgeld von der ARGE bewilligt worden wäre. Gehen diese Kosten zu Lasten der Firma oder ist dies „Privatvergnügen“ ?

Gruß
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  1. Eine Unfallversicherung mußte abgeschlossen werden, da
    sonst kein Einstiegsgeld von der ARGE bewilligt worden wäre.
    Gehen diese Kosten zu Lasten der Firma oder ist dies
    „Privatvergnügen“ ?

Ohne Steuerexperte zu sein, sehe ich nicht warum ein Online-shop Betreiber, der zuhause arbeitet unfallgefährderter sein soll, als der Durchschnittsbürger. Insofern kann ich hier keine Betriebsausgabe erkennen (und auch keinen Sinn in der Anweisung der ARGE).

Hallo,

  1. Ein ISDN-Anschluß inklusive DSLflatrate und Telefonflatrate
    ist vorhanden. Der Anschluß läuft auf die Familie und nicht
    auf die Firma. Von den 3 Nummern wird nur eine privat genutzt,
    die beiden anderen werden für Geschäftsgespräche bzw Faxe
    genutzt. Einen Einzelverbindungsnachweis gibt es nicht. Kann
    hier ein gewisser Anteil der Grundgebühr (inkl. Flatrates) als
    Betriebskosten geltend gemacht werden? Wenn ja, wieviel % ?

Gewissenhafte Schätzung (wieviel wird privat genutzt / wieviel betrieblich)
Für den Vorsteuer-Abzug wäre es ratsam, wenn die Rechnung auf die GbR lautet. Aber Achtung nur die Vorsteuer auf den betrieblichen Anteil abziehen!

  1. Eine Unfallversicherung mußte abgeschlossen werden, da
    sonst kein Einstiegsgeld von der ARGE bewilligt worden wäre.
    Gehen diese Kosten zu Lasten der Firma oder ist dies
    „Privatvergnügen“ ?

Da kann ich auch keinen betrieblichen Anlass erkennen. Da müßte man den genauen Anlass dieser Versicherung sehen

Sonnige Grüße von Soni