EG Lieferung, aber Rg an Drittland

Ein deutsches Unternehmen verkauft selbst gefertigte Meßgeräte an einen Kunden in Spanien. Die Rechnung dafür soll jedoch eine Schweizer Firma erhalten! Eine VAT Nummer des spanischen Empfängers liegt vor.

Ist die Rechnung mit 19% oder ohne?

Hallo die Dame,

wer hat denn da nun gekauft?

nach wortwörtlicher Auslegung des Sachverhaltes handelt es sich um eine innergem. Lieferung, weil die Ware an einen Abnehmer im EU-Ausland geht…und der wahrscheinlich auch einen innergem. Erwerb zu versteuern hat…das Letzte ist aber nur eine Vermutung von mir. ist der Spanier denn Unternehmer?

Die Rechnung in die Schweiz wäre schlicht falsch. Sie wäre selbst falsch, wenn das so zwischen Spanier udn Schweizer abgesprochen wäre, weil der Schweizer noch eine Schuld beim Spanier hätte, die so beglichen werden soll?

Oder ist es ein Reihengeschäft, d. h. der Schweizer kauft und verlangt Lieferung an seinen Kunden, den Spanier?

Oder ist das eventuell ein Mietkauf oder ein Leasing -Geschäft mit dem Spanier als Leasing-Unternehmern oder Mietkäufer, dem Schweizer als Endkunden und dem hersteller/Lieferanten in Deutschland?

Genau, ein Reihengeschäft!

Der Spanier ist eigentlich ein Kunde der Schweizer Firma, das deutsche Unternehmen liefert und berechnet regelmäßig Geräte dem Schweizer, der diese dann weiterverkauft.
Da es schnell gehen musste, ist nun ein Gerät direkt an den Endabnehmer (ein Unternehmen) in Spanien versandt worden!

Hallo Frau Festersen…

also

dürfte keine innergemeinschaftliche Liferung des dt. Händlers sein, weil der Erwerb beim Abnehmer (sein Abnehmer, der Schweizer nach meinem Verständnis) nicht der EUmsatzbesteuerung in einem (anderen)Mitgliedsstaat der EU unterliegt (§ 6 a Abs. 1 Nr. 3 UStG).

Dann müßten die allgemeinen Regeln gelten. Ich unterstelle mal, dass der Spanier das Risiko und die Kosten ds Transportes trägt. Die Bewegung der Ware ist dann der Lieferung an den Spanier zuzuordnen. Ort der Lieferung an den Schweizer (nicht bewegte Lieferung) ist dann nach § 3 Abs. 6, Abs. 7 Nr. 1 UStG dort, wo der Transport beginnt. Also D, wobei ich unterstelle, dass die Ware aus D kommt…und der Lieferer in D nicht mitten in der Kette ist und selber die Ware wieder im gleichen Schritt woanders her bezogen hat.

Die Lieferung des D an den Schweizer ist dann hier steuerbar…und vermutlich auch umsatzsteuerpflichtig…

Gruß

Servus Zardoz,

der Schweizer Unternehmer hat jetzt allerdings allerhand Zores damit: Er führt in D eine innergemeinschaftliche Lieferung aus, muss sich zu diesem Zweck in D umsatzsteuerlich erfassen lassen und kann die Vorsteuer aus der ruhenden Lieferung in D auch bloß abziehen, wenn er in D umsatzsteuerlich erfasst ist - das Vorsteuervergütungsverfahren hilft ihm da nichts.

Moral: Was am Telephon noch wie eine einfache Lösung geklungen hat, kann einen Rattenschwanz an Zeugs auslösen.

Schöne Grüße

MM

tach MM,

so ist das. Aber nach dem Schweizer war ja nicht gefragt *ggg*

Dieser „EU-Binnen-Sch…“ hat das schöne, logische USt-Recht vollkommen verhunzt