hallo
muss ein 400 euro job, der neben einem vollzeitjob ausgeübt wird, über eine lohnsteuerkarte laufen? und muss dieser nebenjob in der lohnsteuererklärung angegeben werden?
Kommt drauf an, wie es der Arbeitgeber möchte. Wenn pauschalversteuerter Job (typischer Minijob, sh. auch www.minijobzentrale.de) dann keine Lohnsteuerkarte und keine Angabe der Einnahmen in der Steuererklärung.
Wenn mit Lohnsteuerkarte, dann gehören die Einkünfte auch in die Steuererklärung.
[MOD] Leerzeilen gelöscht, um dem Disclaimer seinen Sinn zurückzugeben
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sorry, was bedeutet pauschalversteuert? wie hoch belaufen sich dabei die abzüge?
kann eine pauschalversteuerung vorteilhafter sein als die lohnsteuerklasse 6?
folgende fall:
fräulein lieblich übt neben ihrer hauptbeschäftigung einen nebenjob aus, der über die lohnsteuerklasse 6 läuft. wie bereits aufgeklärt muss sie diese einnahmen auch in ihrer lohnsteuererklärung angeben. könnte auf frau lieblich eine steuernachzahlung zukommen, und warum?
besten dank für eure auskünfte.
Die Einnamen auf Steuerklasse VI werden voll zu den anderen Einkünften addiert, was beim Minijob nicht der Fall ist.
Es geht aber hier eher darum, was der Arbeitgeber anzubieten bereit ist. Das sollte vorab geklärt werden.