Erbschaftssteuer erklären

Hallo Allerseits,

angenommen man hat eine Erbschaft gemacht, dann ist man prinzipiell Erbschaftssteuerpflichtig, entweder man liegt innerhalb der Freibetragsgrenzen oder darüber.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftssteuer

1.) Muss man die Erbschaft dem Finanzamt melden, wenn man innerhalb der freibeträge bleibt?
2.) Gibt es dafür besondere Formulare beim Finanzamt oder kann man dies formlos machen?

Gruß
Carlos

Servus,

1.) Muss man die Erbschaft dem Finanzamt melden, wenn man
innerhalb der freibeträge bleibt?

Ja. Wenn aber keine ErbSt anfällt, gibt es bei Unterlassen der Anzeige keine Hinterziehung. Das Unterlassen selber ist weder Ordnungswidrigkeit noch Straftat.

Nicht angezeigt werden muss der Erwerb, wenn er auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht - dann sind nämlich die Genannten in der Pflicht.

2.) Gibt es dafür besondere Formulare beim Finanzamt oder kann
man dies formlos machen?

Die Anzeige, dass ein Erwerb von Todes wegen vorliegt, kann formlos gemacht werden. Die Formulare für die Erklärung schickt das FA zusammen mit der Aufforderung, diese Erklärung abzugeben. Zunächst reicht es für den Steuerpflichtigen, wenn er Laut gibt. Bei allem, was dann kommt, muss die Behörde mitarbeiten.

Schöne Grüße

MM

Nicht angezeigt werden muss der Erwerb, wenn er auf einer von
einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem
deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht -
dann sind nämlich die Genannten in der Pflicht.

Das heißt wohl, von denen bekommt das Finanzamt automatisch eine Meldung(?).

„Verfügung von Todes“ = Testament
Wenn es kein Testament gab, sondern
a) ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt wurde
b) oder „nur“ der Tod beim Standesamt gemeldet wurde,
laufen doch vermutlich auch Meldungen ans FA?

Gruß JoKu

Herzlichen Dank (o.w.T.)