Hallo,
könnte man ganz vereinfacht ausdrücken, dass in einer Personengesellschaft der versteuerbare Gewinn sich aus den Aufwendungen minus den Kosten ergibt, wobei in den Kosten das Einkommen des Unternehmers NICHT enthalten ist und somit der Gewinn hauptsächlich das Einkommen des Unternehmers darstellt, während in einer Kapitalgesellschaft der Unternehmer die Vergütung seiner Arbeiter in Form eines Gehaltes erhält, das dieser der Einkommensbesteuerung unterziehen muss, während dieser Gewinn (in diesem Gewinn sind alle Personalkosten auch die Vergütung des Unternehmers selbst bereits berücksichtigt und abgezogen worden) ein reiner Gewinn der juristschen Person Kapitalgesellschaft ist und nochmals getrennt besteuert werden muss?
Danke
Martin Unterholzner