in Italien werden zur Zeit viele Autos von deutschen Leihfirmen geleast. Der Hintergrund dieses Booms ist, so kann man lesen, „dass in Deutschland die Mwst. dem Unternehmer bei der Miete oder beim Leasing eines Betriebsfahrzeuges vom Finanzamt voll zurückerstattet wird, vorausgesetzt der Unternehmer benutzt das Auto nur für die Firma. In Italien hingegen war dieser Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte Autos von 1979 bis 2001 zum Jahr völlig untersagt, ab 2001 ist der Vorsteuerabzug auch in Italien, aber nur begrenzt (10 Prozent von der Mehrwertsteuer, die in Italien 20 Prozent beträgt) möglich“.
Darf man in diesem Bereich überhaupt von Vorsteuerabzug sprechen? Ist die Vorsteuer nicht immer nur auf Vorleistungen fällig, gibt es die Vorsteuer auch auf firmeninterne Autos? Bekommt der Unternehmer die Mwst. tatsächlich wieder zurückbezahlt, oder wird sie einfach mit den anderen Umsatzsteuerzahlungen verrechnet, d.h. in Abzug gebracht? Ist der Steuersitz immer dort wo das Leasingunternehmen ist unabhängig vom Sitz des Unternehmens der das Auto least oder mietet?
es wäre ein netter „Sörwiss“ von den Leasinggebern, wenn sie in diesem Zusammenhang den Begriff Umsatzsteuer verwendeten. Dann käme nämlich der spontan Ratsuchende sehr schnell auf die einschlägigen deutschen Rechtsquellen, und das hülfe ihm vielleicht bereits.
Darf man in diesem Bereich überhaupt von Vorsteuerabzug
sprechen? Ist die Vorsteuer nicht immer nur auf Vorleistungen
fällig, gibt es die Vorsteuer auch auf firmeninterne Autos?
Vorsteuer ist die USt auf Leistungen, die ein Unternehmer von anderen Unternehmern erhalten hat. z.B. Kfz-Leasing.
Bekommt der Unternehmer die Mwst. tatsächlich wieder
zurückbezahlt, oder wird sie einfach mit den anderen
Umsatzsteuerzahlungen verrechnet, d.h. in Abzug gebracht?
„Oder“ ist grundsätzlich richtig: Umsatzsteuer minus Vorsteuer gleich Zahllast. Wenn ein italiänischer Unternehmer abziehbare Vorsteuer aus Rechnungen von deutschen Unternehmern geltend machen will und keine Umsätze ausführt, die in D steuerbar sind, muss er die Vergütung der Vorsteuer separat beantragen, Einzelheiten vg. Vorsteuervergütung.
Ist
der Steuersitz immer dort wo das Leasingunternehmen ist
unabhängig vom Sitz des Unternehmens der das Auto least oder
mietet?
Bei der Vermietung beweglicher Gegenstände (steuerlich ist Leasing in der Regel gleich Vermietung) ist der Ort der Leistung dort, wo das Fahrzeug dem Mieter überlassen wird. Wenn also ein Büro des Leasinggebers in Italien ist, welches u.a. die Übergabe besorgt, platzt die ganze Gestaltung. Wenn der italiänische Unternehmer aber das Auto in D abholt, ist der Ort der Leistung D und die Gestaltung funktioniert.
Bei der Vermietung beweglicher Gegenstände (steuerlich ist
Leasing in der Regel gleich Vermietung) ist der Ort der
Leistung dort, wo das Fahrzeug dem Mieter überlassen wird.
Helau!
schon zu viel Kölsch? Hehehe… Na, bstimmt net! Aber m.E. hast du dennoch daneben gegriffen. § 3a Abs. 3 iVm Abs. 4 Nr. 11 UStG --> Ort der Leistung „wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt“ --> Leasing sollte also in dem Fall nicht zur Vorsteuervergütung führen, entweder die Leistung ist schon im Inland des betreffenden Unternehmers steuerbar (und steuerpflichtig) bzw. es ist eben kein Unternehmer der Empfänger, dann gibt es aus dem betreffenden Ausland auch keine Vorsteuervergütung.
§ 3a IV Nr. 11 gilt - wie Du sagst - für bewegliche körperliche Gegenstänbde. Aber er gilt nicht für Beförderungsmittel. Damit kommen wir zu §3a I, und mit meiner falschen Begründung sind wir wieder da, wo wir beim letzten Autoleasingfall waren (an den ich mich erinnert habe): Wenn es kein Vermietungs- oder Servicebüro in Italien gibt, ist der Ort der Leistung D.
danke für die Blumen! Nein, ich habe gestern Abend daneben gelegen. Habe schlicht nicht zu Ende gelesen „ausgenommen Beförderungsmittel“ …
Naja, trotzdem interessant, wie man einem Vorsteuerabzugsausschluss entgehen kann, man bezieht die Leistung im Ausland und lässt sich die VoSt vergüten… sind denn darauf nicht ein paar Deutsche gekommen als 1999 (?) die VoSt auf Kfz auf 50% begrenzt wurde?