Hallo,
könntet Ihr mir kurz bei folgendem Verständnisproblem weiterhelfen?
Es geht darum, wann bei beiden Beteiligten jeweils die Besteuerung erfolgt.
Person A ist Freiberufler, USt-pflichtig, EÜR.
Firma B ist Kapitalgesellschaft, USt, KSt, GewSt, Bilanzierung, Sollversteuerung.
Bei A und B gilt gleichermaßen Geschäftsjahr=Kalenderjahr.
Angenommen: Person A erhält von Firma B im Dezember 2006 einen Vorschuss auf eine zu erbringende Honorararbeit als freier Mitarbeiter, sagen wir 8.000 Euro.
Person A erbringt diese Leistung und stellt im Januar 2007 eine Rechnung über 11.000 Euro + 19% Ust. = 13.090 Euro.
Wie würde die Versteuerung ablaufen?
Mein Dafürhalten wäre:
Bei Firma B wird die Zahlung in 2006 zwar als Mittelabfluß gebucht, es erfolgt aber keinerlei Aufwandsbuchung, da ja nur Vorschuß. Dementsprechend auch keine Berücksichtigung in KSt/GewSt/USt-Erkl. für 2006. Bei Rechnungstellung wird die Summe als Aufwand gebucht, die 2.090 Euro als VSt. in die USt-VA (und dann in die Erkl.2007), gezahlt wird die Differenz 13.090-8.000 = 5.090 Euro.
Bei Person A muss bei Mittelzufluss versteuert werden. Also einmal die 8.000 Euro in 2006 in die EÜR (und damit auch die ESt-Erkl) und die 5.090 Euro in 2007.
Ist das so weit korrekt?
Aber wie ist es mit der USt. bei A, denn 2006 waren es ja noch 16% - würde dann auf die 8.000 nur 16% fällig? Das würde ja mit der Rechnung in 2007 (19% auf alles) nicht mehr korrespondieren?
Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch…
Über Eure Tipps würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank