[EÜR,USt,KSt] Wann muss dies versteuert werden?

Hallo,

könntet Ihr mir kurz bei folgendem Verständnisproblem weiterhelfen?

Es geht darum, wann bei beiden Beteiligten jeweils die Besteuerung erfolgt.

Person A ist Freiberufler, USt-pflichtig, EÜR.
Firma B ist Kapitalgesellschaft, USt, KSt, GewSt, Bilanzierung, Sollversteuerung.
Bei A und B gilt gleichermaßen Geschäftsjahr=Kalenderjahr.

Angenommen: Person A erhält von Firma B im Dezember 2006 einen Vorschuss auf eine zu erbringende Honorararbeit als freier Mitarbeiter, sagen wir 8.000 Euro.

Person A erbringt diese Leistung und stellt im Januar 2007 eine Rechnung über 11.000 Euro + 19% Ust. = 13.090 Euro.

Wie würde die Versteuerung ablaufen?

Mein Dafürhalten wäre:

Bei Firma B wird die Zahlung in 2006 zwar als Mittelabfluß gebucht, es erfolgt aber keinerlei Aufwandsbuchung, da ja nur Vorschuß. Dementsprechend auch keine Berücksichtigung in KSt/GewSt/USt-Erkl. für 2006. Bei Rechnungstellung wird die Summe als Aufwand gebucht, die 2.090 Euro als VSt. in die USt-VA (und dann in die Erkl.2007), gezahlt wird die Differenz 13.090-8.000 = 5.090 Euro.

Bei Person A muss bei Mittelzufluss versteuert werden. Also einmal die 8.000 Euro in 2006 in die EÜR (und damit auch die ESt-Erkl) und die 5.090 Euro in 2007.

Ist das so weit korrekt?

Aber wie ist es mit der USt. bei A, denn 2006 waren es ja noch 16% - würde dann auf die 8.000 nur 16% fällig? Das würde ja mit der Rechnung in 2007 (19% auf alles) nicht mehr korrespondieren?

Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch…

Über Eure Tipps würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Aber wie ist es mit der USt. bei A, denn 2006 waren es ja noch
16% - würde dann auf die 8.000 nur 16% fällig? Das würde ja
mit der Rechnung in 2007 (19% auf alles) nicht mehr
korrespondieren?

Hallo,

die UStSätze ergeben sich nach dem Zeitpunkt der Leistung. Wenn hier Anzahlungen in 2006 kamen, liegt es nahe, das auch Teilleistungen in 2006 erbracht wurden (somit 16%) und der Rest in 2007 (19%). Diese Aufteilung muss nicht zwingend mit der Rng.Stellung übereinstimmen. Wie gesagt, Leistungserbringung, nicht Datum der Rng.Stellung bedingen den UStSatz!

Insoweit könnte die Rng. schlicht falsch sein. Wenn allerdings auch Teilleistung in 2006 vorlag, dann ggf. für den Auftraggeber schon Kosten in 2006.

Wenn tatsächlich alle Leistungen in 2007 erbracht wurden, muss der Auftragnehmer in 2006 bei Zahlungseingang tatsächlich schon 19% abführen.

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

vielen Dank für Deine Antwort!

Wie gesagt, Leistungserbringung, nicht Datum der Rng.Stellung
bedingen den UStSatz!

[…]

Wenn allerdings auch Teilleistung in 2006 vorlag, dann ggf.
für den Auftraggeber schon Kosten in 2006.

Muss er hier bei Leistungserbringung als Aufwand verbuchen, unabhängig davon, wann die Rechnungsstellung erfolgte?

Wenn tatsächlich alle Leistungen in 2007 erbracht wurden, muss
der Auftragnehmer in 2006 bei Zahlungseingang tatsächlich
schon 19% abführen.

Nehmen wir mal vereinfachend an, in 2006 erfolgte nur Anzahlung 8000€, in 2007 Leistung und Rechnungsstellung 13090€.

Wäre dann folgendes korrekt:

1.) Auftragnehmer bucht in EÜR 2006 die 8000€ als Erlös mit 19% USt (=1277,31€) in der USt-Erkl. 2006 (käme die dann ins Feld der anderen St.sätze?).

2.) Auftraggeber bucht in FiBu 2006 nur Zahlungsabfluss, keinerlei Auswirkung auf Erlös/Aufwand und muss auch nicht die VSt in der UST Erkl. berücksichtigen.

3.) Da keine Teilleistung erfolgte, müsste der Auftraggeber in 2006 auch keine R.abgrenzung buchen.

4.) Erst bei Rechnungsstellung in 2007 bucht der Auftraggeber den Aufwand. Auch erst dann wird die VSt. in der USt-VA und später Erkl.2007 berücksichtigt.

5.) Die Differenz zwischen Anzahlung und Rechnung wird bezahlt, und der Auftragnehmer versteuert diese Differenz und die USt-Differenz in 2007 (Zahlung 5090, davon Erlös 11000€-6722,69€=4277,31€ sowie USt 2090€-1277,31€=812,69€).

So weit, so gut - ist das so korrekt oder habe ich da noch irgendwas vergessen? (Dass zB beim Auftraggeber in 2006 doch noch irgendwas weiteres gebucht werden müsste?)

Vielen Dank
und viele Grüße
Frank