eine Frage zur steuerlichen Behandlung der Darlehenszinsen eines Ratenkredits für einen Immobilienkauf.
Kann man diese Darlehenszinsen, nachdem man die Immobilie wieder verkauft hat, weiter als Werbungskosten in der Anlage KAP gegen sonstige (positive) Kapitalertäge angeben oder kann man diese Darlehenszinsen ach dem Verkauf der Immobilie grundsätzlich nicht mehr geltend machen?
Annahme: Der Kredit wurde rein zur Finanzierung des Immobilienkaufs verwendet.
die Zinsen sind nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. Jedoch nur insoweit, als der Verkaufserlös nicht zur Schuldentilgung ausreichte und das Darlehen nachweisbar nur der Kaufpreisfinanzierung diente. Also nur in dem Fall, dass der Verkauf ein Verlustgeschäft war. Soweit Verkaufserlös nicht zur Schuldtilgung genutzt wurde, ist der Zins Privatvergnügen.
danke für die Info. Muß der Verkaufserlös zu 100% zur
Schuldtilgung genutzt werden oder langt es einen bestimmten
Anteil dafür zu verwenden?
Hi,
soweit Schulden nicht getilgt wurden, obwohl Verkaufserlös vorlag, sind die Zinsen dann NICHT als nachträgliche Werbungskosten absetzbar (also wohl Drei-Satz-Rechnung)!