in verschiedensten Medien wird oft das Einkommen von - in der Öffentlichkeit stehenden - Personen laut Einkommenssteuererklärung angegeben (z.B. Politiker). Da stehen dann Sätze wie: „Die Person x verdient brutto y Euro“. Gibt es da irgend welche Übereinkunft, dass es bei solchen Beträgen um das zu versteuernde Einkommen handelt, bei dem nur mehr die Einkommenssteuer abgezogen werden muss um zum Nettobetrag zu kommen oder ob es sich um die Summe der Einkünfte handelt, bei denen noch die verschiedenen Sozialleistungen usw. und dann noch die Einkommenssteuer abgezogen werden müssen um zum Nettogehalt zu kommen?
in verschiedensten Medien wird oft das Einkommen von - in der
Öffentlichkeit stehenden - Personen laut
Einkommenssteuererklärung angegeben (z.B. Politiker). Da
stehen dann Sätze wie: „Die Person x verdient brutto y Euro“.
Hi,
wohl nicht lt. Steuerakte, denn die ist Geheim. Bei Sportlern und Promis wird idR nur die Einnahme (Brutto) angegeben. Bspw. „Schumi“ sollte wohl p.a. 35 Mio Euro „verdienen“, das war wohlweisslich nur die Einnahme, die er von Ferrari erhielt. Hiervon muss man dann immernoch die Ausgaben abziehen und eine Steuerbelastung beachten. Dto bei Fußballspielern etc.! Denn nur diese Daten werden wohl irgendwo „durchsickern“. Ein Steuerberater wird sich hüten zu lancieren, wieviel Einkünfte sein Mandant hat und das Finanzamt ebenso, da sich diese Personen strafbar machen würden, würden sie etwas preisgeben.
wie ist das aber bei Politiker? Die müssen doch ihre Einnahmen offenlegen? Welche Beträge werden dort angegeben? Das Abgeordnetengeld ohne Abzug von Sozialversicherungen usw. oder bereits das von Abzügen bereinigte Einkommen, von dem nur noch die Einkommenssteuer abgezogen werden muss?
Grüße
Martin
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immer Brutto!!!
Politiker sind Beamte und bei denen ist alles anders, auch hinsichtlich Krankenversicherung etc. - Rentenversicherungsbeiträge zahlen diese überhaupt nicht.
Das Gesetz bestimmt die Offenlegung von „Einkünften“. Gem. § 2 Abs. 5a EStG sind „Einkünfte“ in anderen Gesetzen von D immer solche des § 2 EStG (plus einige steuerfreie Einnahmen). Also wird man vom Gewinn (bei freiberuflicher- und gewerblicher Tätigkeit) bzw. vom Überschuss (bei Vermietung, Arbeitnehmertätigkeit oder Kapitaleinkünften) ausgehen. Also immer grob gesagt Einnahme abzgl. Ausgaben, also vor Steuern!