Dienstwagen pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung

Ich fand im Archiv folgendes:

Titel: Firmenfahrzeug
Autor: G e r d K r a m e r
Datum: 21.9.2004 09:00 Uhr

Ich habe zu diesem Forum noch eine weitere Frage. Der pauschalbesteuerte Betrag entspricht der Fahrt Wohnstätte zur Arbeitsstätte von 180 Tagen. In dem beschriebenen Beispiel fährt der Arbeitnehmer aber an 230 Tagen zur Arbeitstätte. Dass heißt er kann die Differenz von 40 Fahrten als Werbekosten absetzten. Was ist aber, wenn er nur an 160 Tagen (damit weniger als 180 Tagen) zur Arbeitstätte fährt, da er sehr häufig auswärtige Dienstfahrten hat.

Anita

Hallo Anita-Bastian!

Ich fand im Archiv folgendes:
Titel: Firmenfahrzeug
Autor: G e r d K r a m e r
Datum: 21.9.2004 09:00 Uhr

so findet das aber kein anderer… ggf. Link setzen!

Ich habe zu diesem Forum noch eine weitere Frage. Der
pauschalbesteuerte Betrag entspricht der Fahrt Wohnstätte zur
Arbeitsstätte von 180 Tagen. In dem beschriebenen Beispiel
fährt der Arbeitnehmer aber an 230 Tagen zur Arbeitstätte.
Dass heißt er kann die Differenz von 40 Fahrten als
Werbekosten absetzten. Was ist aber, wenn er nur an 160 Tagen
(damit weniger als 180 Tagen) zur Arbeitstätte fährt, da er
sehr häufig auswärtige Dienstfahrten hat.

Die pauschale Besteuerung hat der Höhe nach keine Auswirkung auf die Werbungskosten. Diese soll nur sicherstellen, dass Vorteile erfasst werden. Der Arbeitnehmer kann dann ganz normal die vollen Werbungskosten ansetzen (Entfernungspauschale). Lediglich Dienstfahren natürlich nicht, weil diese ja vom Arbeitgeber bezahlt werden, indem er das Kfz stellt.

Mfg vom

showbee

Hallo Anita-Bastian!

Ich fand im Archiv folgendes:
Titel: Firmenfahrzeug
Autor: G e r d K r a m e r
Datum: 21.9.2004 09:00 Uhr

so findet das aber kein anderer… ggf. Link setzen!

folgender Link /t/firmenfahrzeug–2/2439908

Ich habe zu diesem Forum noch eine weitere Frage. Der
pauschalbesteuerte Betrag entspricht der Fahrt Wohnstätte zur
Arbeitsstätte von 180 Tagen. In dem beschriebenen Beispiel
fährt der Arbeitnehmer aber an 230 Tagen zur Arbeitstätte.
Dass heißt er kann die Differenz von 40 Fahrten als
Werbekosten absetzten. Was ist aber, wenn er nur an 160 Tagen
(damit weniger als 180 Tagen) zur Arbeitstätte fährt, da er
sehr häufig auswärtige Dienstfahrten hat.

Die pauschale Besteuerung hat der Höhe nach keine Auswirkung
auf die Werbungskosten. Diese soll nur sicherstellen, dass
Vorteile erfasst werden. Der Arbeitnehmer kann dann ganz
normal die vollen Werbungskosten ansetzen
(Entfernungspauschale). Lediglich Dienstfahren natürlich
nicht, weil diese ja vom Arbeitgeber bezahlt werden, indem er
das Kfz stellt.

Mfg vom

showbee

In der Einkommenssteuer wird der Betrag der pauschalen Besteuerung von den Werbungskosten, die durch die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte abgezogen. Das heißt im oberen Beispiel, das 230 Tage angegeben werden, aber die 180 Tage durch die pauschale Besteuerung wieder abgezogen werden. Effektiv kann der Arbeitnehmer dann also nur 40 Fahrten absetzen. Im zweiten Beispiel mit 160 Tagen muss der Arbeitgeber 20 Fahrten nachträglich versteuern (wird zum Arbeitslohn dazugerrechnet).

Mfg Anita