Hallo
Person A hat direkt nach dem Schulabschluss damit begonnen (ab WS 06/07) zu studieren. A erzielt keine regelmäßigen Einkünfte, lediglich sporadisch mal durch Ferienarbeit.
Für den Zeitraum vor 2003 galt die Möglichkeit Studienkosten als Werbungskosten absetzen zu können, für den Zeitraum ab 01.01.2004 nur noch als Sonderausgaben, was wiederum im Gegensatz zu Werbungskosten nur funktioniert, wenn man auch Einkünfte erzielt. Der BFH hat in seinem Urteil vom 20.07.2006 (VI R 26/05) Leitsätze formuliert, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für ein Erststudium auch Werbungskosten sein können, der konrete Fall bezog sich allerdings auf das Jahr 2003.
Soll das heißen, das für Person A nun gar keine Möglichkeit mehr besteht die nicht unerheblichen Kosten steurlich geltend zu machen?
Viele Grüße
Der BFH hat im vorgenannten Urteil zwar zu Gunsten des Steuerpflichtigen Werbungskosten angenommen, dieses für die Finanzverwaltung ungünstige Urteil wurde seitens des Gesetzgebers aber dadurch „beseitigt“ das die Kosten für ein Erststudium nunmehr per Gesetz grundsätzlich als Sonderausgaben (§ 10 EStG) anzusehen sind.
Vor der Gesetzesänerung galt folgendes:
Waren die studienbedingten Werbungskosten höher als die Einnahmen, entstanden entsprechende Verluste bei den Einkünften die in zukünftigen Jahren mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten.
Nachdem Studienkosten nach der Gesetzesänderung (!) nunmehr zu den Sonderausgaben gehören, es bei diesen KEINE Verlustvorträge gibt sind die Kosten steuerlich nicht mehr ansetzbar.
Grüße aus Wiesbaden
inforocket
Das ist aber sehr ungerecht … dann muss das Gesetz wieder weg 
Das ist aber sehr ungerecht … dann muss das Gesetz wieder
weg 
Oh mei oh mei, wenn alle ungerechten Gesetze, abgeschafft werden würden, dann hätten wir ja fast keine Gesetze mehr, zumindest keine Steuergesetze.
: - )))
Ja und dieses Brett im Forum wäre überflüssig und viele arbeitslos 
Ist übrigens meine Lieblingsszene in dem Film „The Day after Tomorrow“ wo in der eingefrorenen Bibliothek die Steuergesetze verbrannt werden „Hihi“ Das guck ich mir immer mehrmals an (wenn wir auf DVD gucken)
Sonnige Grüße von Soni
PS: Mein Beitrag trägt überhaupt nicht zum Thema bei! @MOD notfalls bitte löschen
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Hallo Soni,
dieses Brett im Forum wäre überflüssig und viele
arbeitslos 
Es ist mein heimlicher Traum, wegen plötzlicher Vereinfachung des deutschen Steuerrechts zusammen mit tausenden Kollegen in die Frühpension geschickt zu werden 
Naja, für die von einer solchen „Revolution“ betroffenen Nichtbeamten wärs natürlich nicht so lustig.
LG,
Markus