Mann A und Fau B leben seit über zwei Jahren zusammen und sind ein Paar. Sie haben keine Kinder und sind beide berufstätig, Mann A verdient mehr als Frau B. Bisher ist Frau B nicht in der Wohnung gemeldet.
Wenn sich Frau B nun anmeldet, dann führen die Beiden doch eine eheähnliche Gemeinschaft, oder?
Haben die Beiden dann irgendwelche Steuervorteile? Wenn ja, was? Warum macht eine eheähnliche Gemeinschaft Sinn?? Wann eine Ehe??
Wenn man verheiratet ist, dann sind doch Beide in der Steuerklasse 3, oder? In welcher Steuerklasse sind Mann A und Frau B denn in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft?
Hat man sonstige Vorteile als eheähnlicher Gemeinschaft? Muss man das eigentlich irgendwo eintragen lassen (Rathaus) oder ist das einfach gegeben wenn man zusammen wohnt?
Mann A und Fau B leben seit über zwei Jahren zusammen und sind
ein Paar. Sie haben keine Kinder und sind beide berufstätig,
Mann A verdient mehr als Frau B. Bisher ist Frau B nicht in
der Wohnung gemeldet.
Wenn sich Frau B nun anmeldet, dann führen die Beiden doch
eine eheähnliche Gemeinschaft, oder?
Haben die Beiden dann irgendwelche Steuervorteile?
nein, siehe unten:wink:
Wenn ja,
was? Warum macht eine eheähnliche Gemeinschaft Sinn??
man spart sich die Scheidungskosten
Wann
eine Ehe??
um Steuern zu sparen, man sollte aber auf jeden Fall das Geld für die Scheidung schon vorher bei Seite gelegt haben
Wenn man verheiratet ist, dann sind doch Beide in der
Steuerklasse 3, oder? In welcher Steuerklasse sind Mann A und
Frau B denn in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft?
in der I
Hat man sonstige Vorteile als eheähnlicher Gemeinschaft?
Nein
Muss
man das eigentlich irgendwo eintragen lassen (Rathaus) oder
ist das einfach gegeben wenn man zusammen wohnt?
Interessiert erstmal keine Behörde, erst bei HartzIV, das wird man dann als eheähnlich Gemeinschaft eingestuft mit etlichen finanziellen Nachteilen
Wenn man verheiratet ist, dann sind doch Beide in der
Steuerklasse 3, oder?
NEIN! Einer ist in Klasse 5 und der andere in 3 oder beide in Steuerklasse 4 (welches für den einzelnen vor Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung erstmal den gleichen Nettobezug wie in Stkl. 1 ausmacht)
Interessiert erstmal keine Behörde, erst bei HartzIV, das wird
man dann als eheähnlich Gemeinschaft eingestuft mit etlichen
finanziellen Nachteilen
Bedarfsgemeinschaft. Zumindest haben evtl. Kürzüngen bei HartzIV den Vorteil, daß die Ausgaben für den Partner z. T. als Unterstützung Bedürftiger steuerlich geltend gemacht werden können.