Rückstellungen

Sagen wir mal die Rückstellung für Pensionsverpflichtung muß aufgrund vorliegender mathemat. Berechnung um 10.000 EUR erhöht werden.

Ich würde dann einfach die 10.000EUR auf Pensionsrückstellung dazubuchen.

So jetzt die eigentliche Frage:

Ist es falsch, die „alte“ Rückstellung gegen Aufwand aufzulösen und die neue über den Aufwand einzubuchen?

Ich weiß, per Saldo führen beide Buchungen zum gleichen Ergebnis.

Wie macht ihr das?

So, und gleich noch eine Frage:

Nehmen wir als klassisches Beispiel die KOsten für Prüfung der Jahresabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer.

Es sind Kosten, die jedes Jahr entstehen: Gibt es eine Vorschrift, die zu hoch gebildete, nicht Inanspruchgenomme KOsten für den letzten Jahresabschluss (2005) über Erträge aufzulösen?

Hi,

Aufwandsrückstellungen (bspw. JA) immer auflösen und neu bilden. Ansammlungsrückstellung (bspw. Pension) immer nur „oben drauf“. Aufgelöst wird immer nur, wenn Verpflichtungsfall entfällt. Bei PensionsR wird also nur aufgelöst (ratierlich), wenn der Pensionsfall eintritt bzw. der Berechtigte stirbt.

Mfg vom

showbee