Sparerfreibetrag für Kinder

Guten Tag,

folgende denkbare Fallkonstellation: eine Familie mit einem Kind will seinem Kind aufgrund gekürzter Sparerfreibeträge einen Vermögensanteil vorab als Vorbereitung auf die Ausbildung auf einem auf dem Namen des Kindes eingerichtetes Sparkonto zur Verfügung stellen. Z.B. 20.000 Euro. Das Procedere ist soweit klar.

Alle rechtlichen Vorgaben sollen eingehalten werden.

Frage: Das Kind nimmt Klavierunterricht. Entscheidet es sich, weiterhin aktiv zu bleiben, steht in 5 Jahren der Kauf eines Klavieres für z.B. 6.500 Euro an. Ist das Abheben eines entsprechenden Betrages im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kauf des Klavieres ausschließlich für das Kind steuerschädlich ?

Danke

Hi,

wenn der Sparerfreibetrag nicht reicht und das Kind sonst keine Einkünfte hat, bietet sich die NV Bescheinigung an:

http://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?i…

Wenn das Kind über eigenes Geld verfügt ist das okay, solange das Kind das Geld nicht zum eigenen Unterhalt verwendet (bspw. Geld für Klamotten, Essen, Urlaub).

Mfg vom

showbee

Da kann ich jetzt nicht folgen.

Wenn vom Sparbuch Geld abgehoben wird, so hat das mit steuerlichen Dingen erstmal nichts zu tun oder aber ich verstehe die Frage falsch.