Moin moin,
stellen wir uns mal vor die mama ist schon richtig alt aber noch klar im kopf. also überschreibt sie ein grundstück ihren kindern.
nach ein paar jahren verkaufen die kinder dieses grundstück.
muß der gegenwert jetzt versteuert werden ? gibts da einen freibetrag ?
zweite frage: angenommen der eine der erben hat eine ETW die verkauft er jetzt mit gewinn. das geld steckt er sofor wieder in eine neuen wohung (ETW) fallen in dem fall auch wieder steuern an. ?
Fragt
sm
Da sich das Grundstück im Privatvermögen befindet, kommt evtl. ein Privates Veräußerungsgeschäft gem. §23 ESTG in Betracht.
Hierbei müsste der Gewinn aus der Grundstücksveräußerung versteuert werden (Berechnung: Verkaufspreis - Veräußerungskosten - Anschaffungskosten)
Dies gilt aber nur dann wenn das Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung verkauft wurde.
Da es sich bei der Anschaffung um eine Schenkung handelt, gilt die sog. Fußstapfentheorie, d.h. es werden Zeitpunkt und Kosten der Anschaffung vom Schenker übernommen. Wurde das Grundstück vom Schenker als vor mehr als 10 Jahren angeschafft fällt keine Steuer an.
Zu Frage 2: Eine solche Refelung gibt es nur für Grundstücke des Betriebsvermögens, nicht aber für Privatvermögen
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