Liebe WWWler, ich habe eine Frage zu obigem Thema.
Mir ist etwas ganz Dummes passiert. Infolge eines Umzuges habe ich den Ausdruck für die Einkommenssteuererklärung von meiner Firma verlegt und denke, dass ich ihn auch nicht wiederfinde. Ist es nicht so, dass dieser sowieso auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt wird und ich von dort aus noch einmal einen Ausdruck erbitten könnte, oder muss ich mich an meinen Arbeitgeber wenden? Hört sich nach Vermeidung an, aber ich möchte nur vorher Bescheid wissen. Danke für die etwaigen Antworten!!
da du ja eher eine praktische Frage stellst und keine rechtliche, ist es, hoffe ich, in Ordnung, dir trotz des „Ich-Bezugs“ zu antwowrten:
Bei einer „normalen“ Einkommensteuererklärung mußt du deine Lohndaten zwingend auf der Anlage N eintragen, auch wenn wir sie schon im eSpeicher haben.
Wenn du allerdings ein „einfacher“ Steuerfall bist (nur Arbeitslohn als Einknahmen, keine besonderen Werbungskosten, Sonderausgaben usw.), dan kannst du eine sogenannte „vereinfachte Enikommensteuererklärung“ abgeben, da mußt du dann fast nichts eintragen, auf jeden Fall keine Lohndaten.
Gerüchteweise hört man aber, dass man sich mit vereinfachten Erklärungen eher unbeliebt macht beim sinem zuständigen Sachbearbeiter, als fordere lieber deinen Ausdruck noch mal bei deiner Firma an.
Hallo Markus, vielen Dank für Deinen Rat, ih habe immer alles trotzdem ausgefüllt und dann eben per Internet versandt, jetzt weiss ich wenigstens, was zu tun ist. Is aber auch alles garnicht so einfach!!
Viele Grüße
Martina
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Wir? Wer ist denn wir? Sind Sie etwas Finanzbeamter?
Jawoll, ich oute mich! Und zwar derjenige, der einige der Programme betreut, die den eSpeicher auswerten.
Wo bitte gibt es denn solche Gerüchte? Und wo hat hier der
Bearbeiter einen Nachteil?
Ein Nachteil ist z.B., dass die Erklärung nicht bearbeitet werden kann, wenn der eSpeicher grade nicht funktioniert (was dann aber keinesfalls am zuständigen Programmierer liegen kann).