Wenn mann ein Immobilie übertragen oder geschenkt bekommt, dann entstehen ja Kosten für den Notar und das Grundbuchamt. Kann man diese in der Einkommenssteuerklärung geltend machen?
Hallo,
Wenn mann ein Immobilie übertragen oder geschenkt bekommt,
dann entstehen ja Kosten für den Notar und das Grundbuchamt.
Kann man diese in der Einkommenssteuerklärung geltend machen?
Wenn die Immobilie zur Einkunftserzielung verwendet wird (z.B. Vermietung) dann erhöhen diese Kosten die AfA-Bemessungsgrundlage. Wenn in der Immobilie selber gewohnt wird und dadurch logischerweise auch keine Einkünfte erzielt werden, kann man auch die Kosten nirgens ansetzen.
Sonnige Grüße von Soni