Hallo Forum,
nehmen wir Person A hat von seinem Vater im Jahr 2006 190TEUR geschenkt bekommen. Das freut mich natürlich für ihn, aber muss der Sohne bzw. der Vater diese Schenkung in der Steuererklärung angeben?
Danke
Hallo Forum,
nehmen wir Person A hat von seinem Vater im Jahr 2006 190TEUR geschenkt bekommen. Das freut mich natürlich für ihn, aber muss der Sohne bzw. der Vater diese Schenkung in der Steuererklärung angeben?
Danke
Hi,
das kommt maßgeblich darauf an, was geschenkt wurde. Bei einem Haus war 100%ig ein Notar im Spiel, dann meldet dieser und die Beteiligten können auf Reaktion vom FA warten.
§ 30 Abs. 3
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__30.html
Ansonsten ist Erwerber und der Schenker zur Anzeige (formlos!) verpflichtet
§ 30 Abs. 1 und 2
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__30.html
Die Steuererklärungsformulare sendet dann das Finanzamt tendentiell an den Erwerber, muss es aber nicht.
Mfg vom
showbee
Hi und danke,
Ansonsten ist Erwerber und der Schenker zur Anzeige (formlos!)
verpflichtet§ 30 Abs. 1 und 2
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__30.html
dabei handelt es sich um Erbschaft. Ist es dabei von Interesse ob diese Erbschaft noch zu Lebzeiten erfolgte? So könnte z.B. der Vater seinem Sohn im Jahre 2006 190TEUR geschenkt haben weil er seinen Sohn beim Kauf einer Immobilie unterstützen wollte.
dabei handelt es sich um Erbschaft.
Hallo,
na gut, es sei verziehen. Das ErbStG ist auf Schenkungen durchaus und
ohne Ausnahmen anzuwenden:
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__1.html
Mfg vom
showbee
Hallo
A hat von Vater im Jahr 2006 190TEUR geschenkt bekommen.
Schenkungen gehören nicht zur Einkommensteuererklärung. Dafür gibt es eine Extra-Steuererklärung.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist hier recht gut erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer
Ein Sohn hat einen Freibetrag von 205.000 Euro
Gruß JoKu
Hallo,
dabei handelt es sich um Erbschaft. Ist es dabei von Interesse
ob diese Erbschaft noch zu Lebzeiten erfolgte? So könnte z.B.
der Vater seinem Sohn im Jahre 2006 190TEUR geschenkt haben
weil er seinen Sohn beim Kauf einer Immobilie unterstützen
wollte.
Nach dieser Beschreibung könnte es unter Umständen auf eine mittelbare Grundstücks-Schenkung hinauslaufen.
Sonnige Grüße von Soni
PS: Liegt aber so oder so unterm Freibetrag sofern in den letzten 10 Jahren nicht auch lustig verschenkt wurde (was man sich schwer Vorstellen kann)
Hallo
PS: Liegt aber so oder so unterm Freibetrag sofern in den
letzten 10 Jahren nicht auch lustig verschenkt wurde (was man
sich schwer Vorstellen kann)
Letzte Frage hierzu:
Wenn es unter dem Freibetrag liegt und in den letzten 10 Jahren nichts verschenkt wurde muss der Sohn dann den Betrag angeben oder ist diese Angabe freiwillig?
Hallo,
PS: Liegt aber so oder so unterm Freibetrag sofern in den
letzten 10 Jahren nicht auch lustig verschenkt wurde (was man
sich schwer Vorstellen kann)Letzte Frage hierzu:
Wenn es unter dem Freibetrag liegt und in den letzten 10
Jahren nichts verschenkt wurde muss der Sohn dann den Betrag
angeben oder ist diese Angabe freiwillig?
Nein es ist nicht freiwillig, die Meldung muss gemacht werden. Für die Meldung ist nur die Tatsache, dass was geschenkt wurde von Bedeutung nicht die Höhe.
Sonnige Grüße von Soni