Steuererklärung nicht gemacht

Herr XY hat seit 2002 seine Steuereklärung nicht abgegeben. Es gab keinen besonderen Grund, es war lediglich Schlunzerei. Jetzt hat er den Vorsatz, die Steuererklärung für diese Jahre nachzuholen. Macht es Sinn, mit den geordneten Unterlagen für diese Jahre direkt zum Finanzamt zu gehen (auf die Gefahr, dass er sofort in allergrößte Schwierigkeiten gerät) oder gibt es einen besseren Weg?

Herr XY hat seit 2002 seine Steuereklärung nicht abgegeben.

Hi,

alles nur beantwortbar, wenn man weiss:

a) Art und Höhe der Einkünfte
b) Familienstand
c) Einnahme von ALG und sonstigen Lohnersatzleistungen

Mfg vom

showbee

Oh, Herr XY hat in dieser Zeit alles durch:
Vorruhestand
Miethauskauf
Trennungsjahr
Scheidung

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Don’t panic

Herr XY hat seit 2002 seine Steuereklärung nicht abgegeben.

Dann war er wohl auch nicht dazu verpflichtet, sondern kann es (wie die meisten abhängig Beschäftigten) zum eigenen Nutzen tun.

diese Jahre direkt zum Finanzamt zu gehen (auf die Gefahr,
dass er sofort in allergrößte Schwierigkeiten gerät) oder gibt
es einen besseren Weg?

Was für Schwierigkeiten? Dem Finanzamt ist das ziemlich egal. Man reagiert darauf völlig emotionslos. Außer vielleicht, dass so weit rückwirkend es nicht mehr gehen könnte (also kein Anspruch besteht).

In den Unterlagen ein wenig Ordnung zu haben, kann nicht schaden.

Also: Keine Panik und ran an den Speck. Vielleicht einfach mal Jahr für Jahr.

Gruß

Stefan

Dann war er wohl auch nicht dazu verpflichtet, sondern kann

es

(wie die meisten abhängig Beschäftigten) zum eigenen Nutzen
tun.

Hallo Stefan,

solch undifferenzierte Aussage ist SCHLICHT UNHALTBAR! Gerade
wie die Antwort auf meine Nachfrage zeigt, liegt kein
schlichter „Arbeitnehmer“ vor. Dies kann man nicht einfach
annehmen. Selbst wenn ein schlichter AN vorliegt, kann er
immernoch verheiratet sein und auf Steuerklasse 3 gearbeitet
haben. In jedem Fall ist eine Steuererklärungspflicht öfter
vorliegend, als man denkt!

Insoweit kann es durchaus passieren, dass man schnell in der
Steuerordnungswidrigkeit ist und Verspätungszuschläge auf
einen zukommen!

Mfg vom

showbee

Oh, Herr XY hat in dieser Zeit alles durch:
Vorruhestand
Miethauskauf
Trennungsjahr
Scheidung

Hallo,

dann sollte man mit dem ganzen Kladderadatsch zu einem
Steuerberater gehen. Hier liegt doch zuviel vor, als ob man
sich selbst versuchen sollte.

Vorruhestand --> Frage nach Abfindungen, ALG1 Modellen etc.
bedingen besondere Steuerlasten/Entlastungen
Miethaus --> bedingt sowieso besondere Einkünfte und eine
Steuererklärungspflicht (wenn mit AN Tätigkeit
zusammenfällt), gerade für das 1.Jahr der Vermietung ist
Steuerberatung anzuraten
Scheidung/Trennung --> hier können ggf. Kosten in Ansatz
gebracht werden, ggf. Unterhaltsleistungen, ggf. lag noch
Steuerklasse 3/5 in einem Jahr vor

ergo: Wenn sich aus den genannten Umständen nicht schon eine
Abgabepflicht ergibt (wäre konkret zu prüfen), dürfte es auf
jeden Fall angebracht sein die Steuererklärung abzugeben
(Steuerlastminderung). Auch inwieweit Steuererklärungen noch
zu Festsetzungen führen können (oder ob das Finanzamt 2002
bspw. nicht mehr annimmt) kann nicht einfach aus hohler Hand
beantwortet werden.

Mfg vom

showbee

Das hätte er aber gemerkt …

… ist eine Steuererklärungspflicht öfter vorliegend, als man denkt!

… an der Post im Briefkasten. Jedenfalls von 2004 bis heute. Und davon war nicht die Rede. Also so wie bei mir.

Gruß

Stefan

… ist eine Steuererklärungspflicht öfter vorliegend, als man

denkt!

… an der Post im Briefkasten. Jedenfalls von 2004 bis heute.
Und davon war nicht die Rede. Also so wie bei mir.

Hallo

und nein! Eine SteuerERKLÄRUNGSpflicht kann auch dann vorliegen, wenn
das Finanzamt KEINE Steuererklärung explizit anfordert. Im Gegenteil
ist es oft so, dass eine Erklärungspflicht sich nur aus dem Gesetz
ergibt und der Steuerpflichtige von selbst handeln muss. Die
Anforderungen von Steuererklärungen seitens der Finanzämter sind in
gesetzlichen Pflichtfällen lediglich „Service“. Oft macht das
Finanzamt (je nach Bundesland) auch nur einen Aushang am FA der dann
für alle Bürger des Bezirks gilt.

Btw. zum selbst nachdenken: Woher sollte das Finanzamt von
Nebeneinkünften des Arbeitnehmers aus Vermietung wissen? Das
Finanzamt weiss zwar viel, aber nicht alles im Voraus. Wüsste das
Finanzamt schon alles, könnte es die Steuer ja ohne vorherige
Deklaration durch den Bürger festsetzen.

Insoweit gilt wie in allen Foren: Bitte nur posten und antworten,
wenn man Ahnung hat. Ansonsten bitte andeuten, dass man „nach eigenem
Dafürhalten“ schreibt bzw. „eine Meinung“ vertritt. Es gibt im Recht
nicht immer richtig/falsch, wo es sowas aber gibt (wie hier) kann man
sich bei Nichtwissen zurückhalten.

Danke,

der showbee

Wenn hier -wie unten steht- sogar ein Mietshaus angschafft wurde, dann wurden sicher auch Wohnungen im Mietshaus vermietet. Und sicher wurden dann auch Einnahmen erzielt.

Soweit hier ein Überschuss über die Werbungskosten vorhanden wäre, kommt man schnell in den Genuss eines Steuerstrafverfahrens. Deshalb ist anzuraten, so schnell wie möglich die Erklärungen nachzureichen.