Werbungskostenpauschale

Person A und Person B haben im Steuerjahr geheiratet. Person A ist normaler Arbeitnehmer und Person B ist Student und jobbt nebenbei (unter 400 Euro im Monat und weniger als 20 Stunden/Woche usw.). Person A hat Steuerklasse III eingetragen, Person B als Student Klasse V.

Wenn Person A in seiner Steuererklärung Person B mit veranlagen will, gelten dann 2 x 920 Euro Werbungskostenpauschale und ist es dann notwendig, dass Person A die 2 x 920 Euro irgendwo mit einträgt oder werden die automatisch vom zum versteuernden Einkommen abgezogen? Ist es generell sinnvoll, wenn Person A Werbungskosten einträgt, wenn diese unterm Strich gar nicht die Höhe der Werbungskostenpauschalen erreichen?

Und noch eine Frage:
Plötzlich Lohnsteuer zahlen nach Heirat?
Person XY ist Student und jobbt nebenbei mit einem Einkommen unter 400 Euro auf Lohnsteuerkarte. Person XY wurden dabei als Single keine Lohnsteuern abgezogen (Steuerklasse I). Nun heiratet Person XY und kommt in Steuerklasse V. Ist es richtig, dass Person XY plötzlich Lohnsteuer abgezogen wird?

Person A und Person B haben im Steuerjahr geheiratet. Person A
ist normaler Arbeitnehmer und Person B ist Student und jobbt
nebenbei (unter 400 Euro im Monat und weniger als 20
Stunden/Woche usw.). Person A hat Steuerklasse III
eingetragen, Person B als Student Klasse V.

Wenn Person A in seiner Steuererklärung Person B mit
veranlagen will, gelten dann 2 x 920 Euro
Werbungskostenpauschale und ist es dann notwendig, dass Person
A die 2 x 920 Euro irgendwo mit einträgt oder werden die
automatisch vom zum versteuernden Einkommen abgezogen?

Hi,

das hängt davon ab, ob Person B einen „Minijob“ hat oder ob Sie
wirklich auf Lohnsteuerkarte arbeitet. Das erkennt man daran, ob vom
Brutto bei B noch etwas abgezogen wird (dann Karte) oder nicht (dann
pauschalierter Minijob).

Wenn auf Karte, dann haben beide Ehegatten den AN-Pauschbetrag in
genannter Höhe. Dieser wird allerdings bei jedem Ehegatten gesondert
abgezogen.

Bsp. B erzielt lediglich 500,- Bruttoeinnahmen auf Karte, sonst nix.
Dann wirkt sich bei B lediglich der Pauschbetrag von 500,- aus, die
„übersteigenden“ 420,- wirken nicht zu gunsten des Ehegatten.

Der Pauschbetrag wird vom Finanzamt i.ü. direkt angesetzt, wenn keine
Kosten über diesem geltend gemacht werden. Lässt man in der Anlage N
bspw. Seiten 2-3 leer, geht das FA vom Pauschbetrag aus. Den gibts
immer, auch ohne Antrag/Kreuz/Eintrag.

mfg vom

showbee

Hallo,

Und noch eine Frage:
Plötzlich Lohnsteuer zahlen nach Heirat?
Person XY ist Student und jobbt nebenbei mit einem Einkommen
unter 400 Euro auf Lohnsteuerkarte. Person XY wurden dabei als
Single keine Lohnsteuern abgezogen (Steuerklasse I). Nun
heiratet Person XY und kommt in Steuerklasse V. Ist es
richtig, dass Person XY plötzlich Lohnsteuer abgezogen wird?

Ja bei Lohnsteuerklasse V fällt relativ bald Lohnsteuer an. Somit ist es richtig, dass vom Bruttolohn unter 400 € Lohnsteuer abgezogen wird.

Der Rest wurde ja schon beantwortet.

Sonnige Grüße von Soni