Hallo zusammen,
wie können denn Steuerachzahlungen ans Finanzamt rauskommen, wenn man keine Freibeträge oder sonstiges auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat?
Werden keine sonstigen „Kosten“ angegeben, so ist das Ergebnis doch + - 0, oder?
LG Teufelchen
z. B.
verheiratet und Lohnsteuerklassenwahl III und V
Einkünfte aus anderen Einkunftsquellen
Betriebsprüfung beim Arbeitgeber findet nicht versteuerte Bezüge und Arbeitgeber übernimmt nicht die ESt des Arbeitnehmer
Hallo,
es kann auch vorkommen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer zu niedrig berechnet hat. Dann kommt bei der ESt-Veranlagung eine Nachzahlung raus.
LG
Markus
Hallo,
wenn also alles normal berechnet worden ist und man Steuerklasse 1 hat und auch keine Freibeträge eingetragen hat, dann könnte es quasi gar nicht zu einer Nahczahlung kommen?
Lieben Gruß und vielen Dank schon mal soweit!
Teufelchen
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Hallo Teufelchen,
wenn also alles normal berechnet worden ist und man
Steuerklasse 1 hat und auch keine Freibeträge eingetragen hat,
dann könnte es quasi gar nicht zu einer Nahczahlung kommen?
Korrekte Berechnung der Lohnsteuer durch Arbeitgeber, Stkl. 1, keine Einkünfte außer Arbeitslohn (auch keine, die nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen) ? Dann fällt mir jetzt grade kein Grund für eine Nachzahlung ein.
Wenn also trotzdem eine rauskommt sollte man schnellstens beim Finanzamt nachfragen, wie es dazu kommen kann (Frist für Einspruch: 1 Monat). Kommt nämlich auch vor, dass die Behörde bei der Veranlagung einen Fehler macht.
Liebe Grüße,
Markus
Servus Markus,
in Frage kommen hier u.a. dem Progressionsvorbehalt unterliegende Bezüge wie ALG I, wenn sie relativ hoch waren, und wenn gleichzeitig Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) vorgelegen haben.
Schöne Grüße
MM