Außergewöhnlche Belastung: Unterhalt, Ausbild.FB

Hi,

vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen:

Sind Unterhaltszahlungen in folgendem Fall absetzbar?
Steuerpflichtige (geschieden) zahlt an die Tochter Unterhalt mon.
Die Tochter (volljährig) Studiert (ab Oktober) (einkünfte ganzjährig ca 2000 €)und wohnt bei der Mutter (Ex-Frau)ist auch bei der Mutter gemeldet.

Die Ex Frau hatte ab Oktober Kindergeld erhalten (3 Monate) Wenn ich es richtig verstanden hab, kann man in diesem Fall doch keine Unterhaltsaufwendungen als agb ansetzen, da die Ex-Frau kindergeld bekommen hat oder?

Ist die voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag in diesem Fall gegeben?

So ist es. Den Ausdildungsfreibetrag ist auch an das Kindergeld gekoppelt.

So ist es. Den Ausdildungsfreibetrag ist auch an das
Kindergeld gekoppelt.

danke… aber dass der Ausbildungsfreibetrag auch an das Kindergeld gekoppelt ist, ist mir neu… hmm…

Evtl. meinen Sie da einen anderen Ausbildungsfreibetrag. Ich meine den folgenden:

„„Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld besteht, kann der Steuerpflichtige einen Freibetrag in Höhe von 924 Euro je Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen““

(aus § 33a (2) EStG)

für auswärtige Unterbringung, zu beantragen auf Rückseite Anlage Kind. Das Kind im Sachverhalt ist aber offensichtlich nicht auswärtig untergebracht.