Vorsteuer nachträglich anmelden

Hallo,

Jemand hat sein Gewerbe offiziell am 01/01/07 eröffnet, der Gewerbeschein ist aber bereits seit Ende Oktober 2006 vorhanden.
Da die Person zb Sammelkarten sammelt und diese auch laut Gewerbeschein verkaufen darf, hat diese Person auch zwischen Oktober 06 und Januar 07 Karten gekauft, um die Sammlung zu vervollständigen, aber in der Absicht, wenn die Sammlung einmal komplett ist, diese über das Gewerbe zu verkaufen.
Kann die Person, da ihr erst jetzt die Rechnungen wieder in die Hände fielen, die privat gekauften Karten in das Firmeninventar übernehmen und die in 2006 gezahlte USt bei seiner Vorsteueranmeldung für Februar geltend machen?

Gruß
Sticky

Servus Sticky,

die Vorsteuer wird in der USt-Erklärung für 2006 geltend gemacht.

Unternehmereigenschaft im Sinn des UStG entsteht nicht mit der Anmeldung des Gewerbes. Der Unternehmer im Sachverhalt ist bereits dann Unternehmer, wenn er Dinge kauft, um sie später zu verkaufen. Das heißt, dass er bereits für 2006 eine USt-Erklärung abgeben kann (und muss).

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Vielen Dank für die Antwort.

Gruß und *
Sticky