ist es möglich, wie bei der ermittlung der reisekosten, einen individuellen km-satz bei der ermittlung der kosten für familinheimfahrten bei der DHHF zu ermitteln und nicht die 0,30 € sondern somit einen höheren ansatz zu bekommen ?
o.k. - habs selbst rausfgefunden - wird pro entfernungskilometer ermittelt wie bei fahrten wohnung-arbeitsstätte
jetzt mal ne andere sache darauf basierend:
nehmen wir mal an, ein freiberufler hat in münchen eine DHHF
er fährt mit seinem betrieblichen pkw exact und ausschließlich nur zur betriebsstätte und einmal pro woche nach hause
damit wären zunächst alle aufwendungen, die das kfz betreffen, als betriebsausgabe zu erfassen und dann mit dem jahresabschluss so zu korregieren, dass nur ein betriebsausgabenabzug übrig bleibt, der den aufwendungen eines normalen arbeitnehmers (familienheimfahrten/ fahrten wohnung-arbeitsstätte) entsprechen würde
richtig ?
was wäre denn jetzt mit der vorsteuer - die müsste doch zu 100% abzugsfähig sein, da die beschränkung des betriebsausgabenabzuges für den ertrag hier nicht für die ust gilt und sowohl die familienheimfahrten, als auch die fahrten zur betriebsstätte unternehmerisch bedingt sind !?
zumindest bei den fahrten wohnung-betrieb ist es so, bei den familienheimfahrten bin ich mir nicht sicher…
gruß inder
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