Hallo,
kann mir jemand erklären wie Einnahmen aus Vermietung versteuert werden? Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz? Beispiel: Im Jahr werden ca. 3000,- € Mieteinnahmen erzielt, aber aus Nichtselbständiger Tatigkeit nur 1500,- € Lohnsteuer etc. abgeführt. Hat man da mit einer Steuernachzahlung zu rechnen?
Mfg jagfra
Moin, jagfra,
die Einkünfte des Steuerpflichtigen werden zusammengezählt, daraus wird das Einkommen berechnet, und das unterliegt der Einkommensteuer. Mieteinnahmen werden in der Einkommensteuererklärung in der Anlage V angegeben.
Ob sich in einem speziellen Fall eine Nachzahlung ergeben könnte, sollte sich aus diversen Steuerprogrammen ergeben (Elster, WISO, …).
Gruß Ralf
Guten Morgen jagfra!
Kleine Abänderung:
die Einkünfte des Steuerpflichtigen werden zusammengezählt,
daraus wird das Einkommen berechnet, und das unterliegt der
Einkommensteuer. Mieteinnahmen werden in der
Einkommensteuererklärung in der Anlage V angegeben.
nicht ganz: es wird das zu versteuernde Einkommen errechnet!
Wie das geschieht wird aus der Richtlinie 3 EStR ersichtlich!
LG
kann mir jemand erklären wie Einnahmen aus Vermietung
versteuert werden? Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz?
Beispiel: Im Jahr werden ca. 3000,- € Mieteinnahmen erzielt,
Hallo,
nicht die Einnahmen, sondern der Überschuss wird versteuert.
Also grob gerechnet ergeben sich Vermietungseinkünfte wie
folgt:
- Miete (Nettokalt)
- Betriebskosteneinnahmen
- sämtliche Betriebskosten (sollte allerdings +/- 0 sein)
- Abschreibungen
- Schuldzinsen
- sonstige Verwaltungskosten und nicht umlegbare BK
= Überschuss
Mfg vom
showbee
Hier gehts darum, dem Fragenden eine Antwort möglichst so zu geben, dass er sie auch versteht und nicht um steuerlich korrekte Begriffe.
Dass man erst die Einkünfte ermittelt, dann die Summe der Einkünfte, den Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und schließlich das zu versteuernde Einkommen, weiß derjenige auch, dessen Beitrag Sie korrigieren.
Soviel zur Klarstellung.
,
Sicher, aber das heißt noch lange nicht, dass man unkorrekt werden muss.
Und wenn man schon überhaupt in seiner Erklärung Fachbegriffe benutzt, was sich bei Steuierthemen kaum vermeiden lässt, dann kann man auch gleich die richtigen nehmen. Und deine Anmerkung hat sicher auch nicht geholfen!
So viel zur Klarstellung!