Liebe Experten,
Schuldzinsen und Kontoführung eines Baudarlehens sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Gilt das auch für Tilgungsraten? Da bleibt das Geld ja sozusagen „im Haus“.
Vielen Dank für eure Auskunft!
Matthias
Hallo Matthias,
Tilgungen sind kein Aufwand, da ohne Auswirkung auf das Vermögen: Die Bilanz wird durch eine Tilgung links (Umlaufvermögen) und rechts (Verbindlichkeiten) ein bissel kürzer, und gut ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
das dachte ich mir schon, doch zur Sicherheit wollte ich es von einem Experten hören. Vielen Dank!
Matthias
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