Hallo,
Recht ist eine Sache Recht oder Unrecht zu verstehen eine andere.
X darf Steuern nachzahlen …
Der AfA-Anteil des Ehegattens an dem Untergeschoss des selbst genutzten EFH ist nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Und weiter:
Die laufenden Raumkosten werden vom gemeinsamen Konto bestritten und sind daher nur zu 1/2 als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
X bedankt sich erst einmal beim Ehegatten, dann langt er sich an den Kopf.
X möchte ein Unternehmen führen und denkt, dass Aufwendungen dafür, AfA und Kosten, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Offensichtlich nicht!
Wie soll man sich verhalten?
(1) Raumkosten
Strom, Hausgeld, Versicherungen, … alles geht natürlich von einem gemeinsamen Konto, das lässt sich gar nicht trennen. Soll der Ehegatte diese laufenden Raumkosten zu 1/2 dem Jungunternehmer (X, Ehegatte des Ehegatten) in Rechnung stellen, den Rechnungsbetrag als Einnahmen angeben und mit den Ausgaben (= 1/2 der Betriebsausgaben, die nichtberücksichtigte Hälfte) in der Einkommensteuererklärung aufrechnen, die zudem noch gemeinschaftlich erstellt wird?
Wenn ja, geht das auch nachträglich (2002-2004)?
Was ist das Ziel der Übung? Das scheint mir doch ein Nullsummenspiel zu sein, wenn man von den 6% Zinsen p.a. absieht. Sind es vielleicht die 6% p.a. Zinsen die das FA veranlassen, X vom Erzeugen von USt abzuhalten?
P.S. Ist das Problem gelöst, wenn SÄMTLICHE (betriebliche und private) Ausgaben in Zukunft vom Geschäftskonto bestritten werden?
(2) AfA
Kann der Ehegatte dafür z.B. eine Mietrechnung stellen?
Darf der Ehegatte dann selbst AfA als seine eigenen ‚Betriebsausgaben‘ geltend machen für hälftig vermietete Räumlichkeiten?
Ich wäre sehr dankbar über Tipps darüber, wie man sich wg. des AfA-Anteils des Ehegatten verhalten soll oder ob man sich da überhaupt verhalten kann.
Gruß,
Frank.
