Vermögensverwaltende Gmbh- Abgaben

hallo,
ich bitte euch um folgende infos,da dies im vergl zu ö etwas anders ist.

wie hoch sind die kosten im laufenden betrieb trotz verlust bzw. geringen gewinnen (a)unter 10.000,- (b)unter 20.000/p.a)
ich meine nicht die versteuerung alleine, sondern allg kosten die anfallen,zb. kommunalabgaben,pflichtbeiträge,kammer etc. …in Ö ist zb trotz verlust eine mindestköst von 1750,- zu bezahlen.

was fällt vor allem in den jahren nach der gründung so an … bitte um ein kurzes brainstorming,es geht darum keinen kostenpunkt zu übersehen.

danke im voraus

Das kann man so nicht beantworten…hängt ja von der Gemeindesatzung ab, was für Immobilien bestehen, vom Gewinn, Verlust, Branche ab

Das kann man so nicht beantworten…hängt ja von der
Gemeindesatzung ab, was für Immobilien bestehen, vom Gewinn,
Verlust, Branche ab

lassen wir den gewinn und dessen versteuerung mal weg,ich möchte die „betriebskosten“ abschätzen können um zu sehen ob das model in der praxis funktionieren würde.
ärgerlich wäre wenn man mit ausgaben und steuern rechnet und plötzlich stehen forderungen im 4-5 stelligen bereich im raum und deine geschäftsidee geht den bach runter.

angedacht wäre eine gmbh im bayrischen raum (freising,regensburg)die immobilien kauft und vermietet

angedacht wäre eine gmbh im bayrischen raum
(freising,regensburg)die immobilien kauft und vermietet

Hallo,

tja, dann kommt schon der erste Schrecken. Neben der IHK, den
Notarkosten sowie einer vernünftigen Steuerberatung hält als erstes
das Gewerbeordnungsamt die Hand auf. Für solche Geschäfte bedarf man
einer Erlaubnis nach § 34c GewO iVm Makler- Bauträgerverordnung.
Diese Erlaubnis ist kostenpflichtig (Konzession) und kostet (wenn ich
nicht irre) 1.500 Euro einmalig. Im folgenden muss man sich prüfen
lassen und das geht bspw. von einem Steuerberater und kostet jedes
weitere Jahr um die 150-300 Euro.

Ansonsten wäre die Frage wohl im Existenzgründerforum besser
aufgehoben, wenn es explizit NICHT um Steuerbelastung geht.

Mfg vom

showbee

danke, ich hab auch überlegt wo es am besten hinpasst und hab einen teil bei recht reingestellt und den rest unter „steuern und gebühren“ zusammengefasst .ich finde das gehört irgendwie zusammen.

warum fällt das unter 34 gewo ?
es wird nichts vermittelt,gebaut und nichts beaufsichtigt … nur gekauft und vermietet,ich kann mir nicht vorstellen dass immobilien besitzen und vermieten nur mit dieser genehmigung möglich ist …
bsp. firma hat gebäude das zu groß ist und vermietet einen teil an einen anderen betrieb,ich glaube nicht dass sie sich als makler,bauträger eintragen lassen nur weil sie eigentum haben und dieses vermieten.

andere frage,wie ist es wenn das hauptgeschäft der handel ist … an und verkauf ?

was kostet ihk?

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warum fällt das unter 34 gewo ?
es wird nichts vermittelt,gebaut und nichts beaufsichtigt …
nur gekauft und vermietet,

(…)

andere frage,wie ist es wenn das hauptgeschäft der handel ist
… an und verkauf ?

(…)

was kostet ihk?

Hi,

ok, im ersten Fall war ich etwas zu schnell. § 34c hier nachzulesen:

http://bundesrecht.juris.de/gewo/__34c.html

es geht um Vermittlung, also auch die Vermittlung von Eigentumswohnungen. Bei lediglichem Kauf und Vermietung, braucht man die nicht. Bei Vermietung an Privat sollte man sich vorher als Geschäftsführer auch in das umfangreiche soziale Mietrecht einlesen.

Wenn ggf. Kauf und Verkauf in Planung sind, sollte man ggf. eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft vermeiden, da hier jeder Gewinn versteuert wird. Bei Personenunternehmen (KG bspw.) jedoch nur, wenn innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird.

IHK, hier ein paar Infos:
http://www.ihk-nuernberg.de/ihk_nbg/IHK_NBG/Home/IHK…

Mfg vom

showbee