Werte Lohnsteuerbescheinigung = +/-0 Nachzahlung

Hallo,

eine Frage zur Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhält:
Die Werte, die dort eingetragen sind und die Steuern die abgeführt wurden - sind diese so abgeführt, dass daraus beim Eintrag in die Steuererklärung keine Rückzahlung/Nachzahlung möglich/notwenig ist?

Gruesse,
Chris

Hallo,

eine Frage zur Lohnsteuerbescheinigung, die man vom
Arbeitgeber erhält:
Die Werte, die dort eingetragen sind und die Steuern die
abgeführt wurden - sind diese so abgeführt, dass daraus beim
Eintrag in die Steuererklärung keine Rückzahlung/Nachzahlung
möglich/notwenig ist?

Hallo Chris,

wenn vom AG alles korrekt berechnet wurde und keine höheren Werbungskosten als die pauschale vorliegen, keine Spenden, keine aussergewöhnlichen Belastungen, …, sollte bei der Steuererklärung eigentlich 0 rauskommen.
Allerdings ist in den Lohnsteuertabellen nach denen der AG berechnet, die abgeführte Kirchensteuer (sofern man nicht konfessionslos ist) als Sonderausgabe nicht berücksichtigt, so dass es dann im Regelfall zu einer Erstattung kommt.

Grüße
Chris

Es sei denn, es liegen Eheleute vor mit Steuerklassen III / V.